legitimer Herrscher

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Der Ausdruck „legitimer Herrscher“ bezeichnete einen Herrscher, dessen Stellung als Herrscher als legitim = rechtmäßig, berechtigt, gerechtfertigt gilt. Ihm wird für den Besitz der Herrschermacht Legitimität zugesprochen.

Legitimität ist eine sachlich-inhaltliche Rechtmäßigkeit im Unterschied zur Legalität, der formalen Rechtmäßigkeit (beide Ausdrücke können nach der nach der Herkunft vom lateinischen Wort „lex“ als „Gesetzmäßigkeit“ wiedergegeben werden). Bei der Legitimität geht es um die Anerkennungswürdigkeit einer Herrschaft als Grundsätzen und Werten entsprechend und damit zumindest im großen Ganzen gerechtfertigt. Legitimität war eines der Prinzipien des Wiener Kongresses. Sie bedeutet in diesem Zusammenhang die Rechtmäßigkeit der Herrschaft der Fürsten, die auf althergebrachten Rechten beruht. Sachlich kommt die Legitimität dabei der Legalität sehr nahe. Eine Rechtfertigung geschieht durch Berufung auf Tradition. Die Herrschaftsbefugnis wird auch religiös gerechtfertigt (Gottesgnadentum der monarchischen Dynastien).

Das von Napoleon geschaffene Staatensystem wurde beseitigt und alte Dynastien (mit wenigen Ausnahmen bei ehemaligen Kleinstaaten) wiedereingesetzt.

Elisabeth Fehrenbach, Vom Ancien Régime zum Wiener Kongress. 5. Auflage. München ; Wien: Oldenbourg, 2008 (Oldenbourg-Grundriss der Geschichte ; Band 12), S. 130:

„„Legitimität" bedeutete Abkehr von der Revolution und Anpassung der Kräfte des Wandels an jene der Erhaltung.“


mausi84 
Beitragsersteller
 28.05.2011, 12:17

Danke du hast mir sehr geholfen! :)

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