Leasingfahrzeug mit falschem Sitzbezug?

2 Antworten

Tiefstes BGB und Vertragsrecht. Ich bin da nicht allzu sattelfest, vermute aber folgendes:

  1. Wenn das ursprünglich bestellte Fahrzeug nicht mehr lieferbar ist, muss ein gleichwertiges Fahrzeug geliefert werden.
  2. Wenn das Alternativ-Fahrzeug wesentlich von dem bestellten abweicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
  3. Fraglich ist, ob ein abweichender Sitzbezug eine wesentliche Abweichung darstellt.

Wenn man im ADAC ist, könnte eine Rechtsberatung dort helfen. Gefunden habe ich zum Thema auch das hier:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Neuwagen-mit-falscher-Ausstattung-geliefert--f246584.html

Schau was im Vertrag steht.

Meistens hält sich der Hersteller kleine Änderungen im Rahmen von Facelifts/Modelljahreswechseln vor. Frage ist jetzt nur, ob der Unterschied Stoff und Leder schon "größer" ist...

Ist notfalls ne Frage für einen Anwalt.