Laieninvestitur

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Eine Suche nach Begriffserklärungen und Definitionen hilft weiter. Dies kann im Internet geschehen. Möglich ist auch die Benutzung von Fachlexika, z. B. mit verhältnismäßig kurzen und gut verständlichen Darlegungen:

Erich Bayer/Frank Wende, Wörterbuch zur Geschichte : Begriffe und Fachausdrücke. 5., neugestaltete und erweiterte Auflage. Stuttgart : Kröner, 1995 (Kröners Taschenausgabe ; Band 289). ISBN 978-3-520-28905-6

Der Begriff „Laieninvestitur" ist nicht Oberbegriff für den Investiturstreit, sondern ein für das Thema Investiturstreit wesentlicher Begriff. Ein Oberbegriff ist ein übergeordneter Begriff, der das enthält, was unter ihn fallenden Begriffen (Unterbegriffen) gemeinsam ist. So ist z. B. Verfassungsform ein Oberbegriff zu den Unterbegriffen Monarchie, Aristokratie und Demokratie oder Geistlicher Oberbegriff zu Unterbegriffen wie Papst, Bischof, Abt.

Ein passender Oberbegriff zu Investiturstreit ist Auseinandersetzung von geistlicher Gewalt (lateinisch: sacerdotium) und weltlicher Gewalt (lateinisch: regnum).

Die Laieninvestitur ist der zentrale Streitpunkt beim Investiturstreit.

Definition: Laieninvestitur ist die Amtseinsetzung von Geistlichen durch Laien.

Dabei ging es vor allem um die Einsetzung von Bischöfen und Äbten in ihr Amt durch weltliche Herrscher.

Das Wort „Laie“ ist ein Fremdwort aus der griechischen Sprache, von λαός („Volk“) und λαϊκός („zum Volk gehörig“), daraus lateinisch laicus („Laie“). In kirchlichem/religiösem Zusammenhang ist ein Laie jemand, der kein Geistlicher ist (nicht zum Klerus gehört). Das Wort „Investitur“ stammt von den lateinischen Wörtern investire („einkleiden“) und investitura („Einkleidung“).

Seit Kaiser Otto I. haben die Könige und Kaiser verstärkt Geistlichen (Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte) weltliche Aufgaben übergeben. Weltliche Herrscher haben eine Investitur (Einkleidung; so genannt, weil die eingesetzten Geistlichen ihre Amtskleidung und Amtszeichen bekamen) von Geistlichen mit weltlichen Ämtern im Reich durchgeführt. Diese kirchlichen Würdenträger hatten im sogenannten Reichskirchensystem eine Doppelrolle. Sie hatten sowohl geistliche/kirchliche Aufgaben und Rechte als auch weltliche Aufgaben (z. B. Verpflichtung zu finanziellen und militärischen Leistungen) und Rechte (z. B. Gerichtsbarkeit, Münzprägung, Zoll). Reichsland wurde an die Kirche vergeben. Als Reichsbischöfe und Reichsäbte waren sie an der Reichverwaltung beteiligt. Geistliche und weltliche Herrschaft war unter Führung des Kaisers/Königs eng verbunden.

Weltliche Herrscher (selbst Laien, keine Geistliche) haben eine Investitur (so genannt, weil die Eingesetzen ihre Amtskleidung und Amtszeichen bekamen) von Geistlichen mit weltlichen Ämtern im Reich durchgeführt.

Dies ist als Laieninvestitur abgelehnt und angegriffen worden. Eine Kirchenreformbewegung strebte eine Rückbesinnung auf den christlichen Glauben und eine Beseitigung von weltlicher Einmischung an. Eine als Freiheit der Kirche verstandene Unabhängigkeit von weltlicher Herrschaft wurde von ihr gefordert. Päpste und Kaiser/Könige (denen daran lag, ihnen gegenüber treue Männer in die Ämter zu bekommen) sind deshalb in einen Konflikt über die Investitur geraten (Investiturstreit im Mittelalter).


Albrecht  25.02.2013, 23:14

Claudia Märtl, Die 101 wichtigsten Fragen – Mittelalter. Originalausgabe. 3. Auflage. München : Beck, 2009 (Beck'sche Reihe ; 7002), S. 65 – 67:
Worum ging es beim Investiturstreit? Der Begriff Investitur bezeichnet die mit Hilfe von Symbolen vollzogene Einführung in ein geistliches oder weltliches Amt. Bei der Einsetzung von Bischöfen verwendete Heinrich III. (1039 – 1065) neben dem Stab als erster König den Ring. Damit wurde die Symbolik des Akts noch verstärkt, denn der Ring war Sinnbild der geistlichen Ehe des Bischofs mit seiner Diözese. Zum Konflikt zwischen Königtum und Papsttum kam es, als sich ab der Mitte des 11. Jahrhunderts das Gedankengut der Kirchenreform ausbreitete. Ihr Ziel war, die Kirche vom Einfluß der Laien zu befreien (libertas ecclesiae), Simonie (Ämterkauf und –verkauf) und Priesterehe zu beseitigen und die römische Kirche als Zentrum der Christenheit zu etablieren. Da die Reformer einen sakralen Charakter des Königtums bestritten, war ihnen die Investitur von Bischöfen durch den König ein Dorn im Auge: sie galt ihnen als Laieninvestitur, bedeutete einen Angriff auf die Freihielt der Kirche und stand unter dem Verdacht der Simonie.

Der eigentliche Streit entzündete sich 1075 an der Einsetzung des mailändischen Erzbischofes durch König Heinrich IV. Nach Unmutsäußerungen Papst Gregors VII. versagten der König und deutsche wie oberitalienische Bischöfe ihm im Januar 1976 den Gehorsam. Darauf verhängte der Papst auf der Fastensynode im Februar 1076 den Kirchenbann über Heinrich IV. und löste die Untertanen vom Eid. Der Druck der fürstlichen Opposition im Reich veranlaßte Heinrich zu dem berühmten Gang nach Canossa, wo er sich Ende Januar 1077 vom Bann lösen konnte. In der Folgezeit setzte sich der Konflikt, bei dem Papst und König durch zusätzliche Probleme in ihrem politischen Umfeld bedrängt wurden, in gegenseitigen Absetzungen und weiteren Bannsprüchen fort. Ein allgemeines, auch auf den König anzuwendendes Verbot der Laieninvestitur erließ der Papst anscheinend erst im Jahr 1078. Die Auseinandersetzungen waren von einem wachsenden Ausstoß an Beriefen, Traktaten und Pamphleten begleitet, mit denen beide Seiten ihren Standpunkt zu untermauern suchten oder Lösungsvorschläge machten.

Der Streit wurde schließlich 1122 durch die Vermittlung der deutschen Fürsten in einem Ausgleich zwischen König Heinrich V. und Papst Calixt II. beigelegt. Die Lösung, durch die dieses Wormser Konkordat ermöglicht wurde, lag in der Unterscheidung von geistlichen Amtsvollmachten (Spiritualien) und weltlichen Hoheitsrechten (Temporalien) der bischöflichen Amtsträger. Die Laieninvestitur bestand zwar fort, bezog sich aber nun ausdrücklich nur auf die vom Königtum verlieheneren Güter und Rechte (Regalien) der Kirche. Der König verzichtete dabei auf die Investitur mit Stab und Ring und sicherte die freie kanonische Wahl der Bischöfe und Reichsäbte zu. Der Papst gestand im Gegenzug die Anwesenheit des deutschen Königs bei der Wahl sowie die Verleihung der Regalien mit dem weltlichen Symbol des Szepters zu. Bischöfe und Reichsäbte wurden nun geistliche Reichsfürsten und gehörten zur Schicht der obersten Lehnsträger im Reich. Die Bedeutung des Investiturstreits wird meist darin gesehen, daß die im Frühmittelalter aufgebaute Verschränkung kirchlicher Strukturen und königlicher Herrschaft auseinanderbrach oder zumindest grundlegend umgebildet wurde.“

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Hi.
Wenn Du "Laieninvestitur Definition" eingibst, wird's Dir gut und verständlich erklärt.
Danach bist Du fürs Googeln von "Investiturstreit" fit.

Gruß, earnest


Lissinda 
Beitragsersteller
 25.02.2013, 17:23

Ah supiii ... Danke :)

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