Ladung zum offenen Vollzug Castrop-Rauxel?
Habe eine Frage ich hatte im Februar 24 eine ladung zum haft antritt in castrop-Rauxel offener Vollzug bekommen konnte haft Aufschub bekommen der bis 12.5.24 genehmigt wurde habe darauf hin Gnaden Gesuch gestellt der wurde abgelehnt mitten in der Bearbeitung hab ich Post von der Staatsanwaltschaft Berlin bekommen das ich sofort meine haft antreten muss und der Gnaden Gesuch keine haft aufschieben Wirkung hat letzter Schrift Verkehr war Ende Juni mit der Staatsanwaltschaft Berlin und ich bin immer noch nicht drin, will aber jetzt am Montag den 5.8.24 aber die haft endlich antreten die 6 Monate anscheind ist auch noch kein haft Befehl draußen zumindest hat die Polizei noch nicht einmal geklingelt. Meine Frage wenn jetzt schon ein haft Befehl draußen ist und ich aber Montag den 5.8.24 trotzdem meine hft selbstständig antreten im offenen Vollzug schieben die mich doch nicht ab in den geschlossenen oder da ich mich ja selber gestellt habe auch wenn es jetzt 1 Monat später ist oder. Wäre nice wenn einer da Ahnung hätte danke.
1 Antwort
Der offene Vollzug war geknüpft an Bedingungen. Diese hast du billigend gebrochen.
Ob und in wie weit du nun erstmal in den geschlossenen kommst, kann dir hier niemand sagen. Aber es ist vorstellbar dass Fluchtgefahr bestehen könnte wenn man bewusst die Haft nicht antritt, somit der geschlossene Vollzug erstmal vorstellbar.
Ich habe ständig mit der Staatsanwaltschaft hin und her geschrieben egal wo ich bis jetzt war zu jedem Gerichts Termin zu mein ersten Haft antritt von 2011 bis 2013 habe ich mich auch gestellt und habe der Staatsanwaltschaft auch klar geschrieben das ich nicht auf der Flucht bin den ich habe Wohnung und Freundin hier habe auch alles klären können zwecks finanziellen und Wohnung wird vom Job center meiner Freundin übernommen und alles deswegen war ich auch noch nicht drin und weil ich auf Arbeit suche bin um halt schneller das erste mal raus zu können hatte auch schon die jva Castrop-Rauxel angeschrieben per Mail die sagten die sind noch nicht zuständig also was ich sagen will ich stand ständig im Schriftverkehr mit der Staatsanwaltschaft also habe nicht nur untätig rum gesweesn
Das spielt absolut keine Rolle ob es da einen Schriftverkehr gab oder nicht.
Dein (neuer) offizieller Haftantritt für den offenen Vollzug war am 12.5.24, spätestens am 13.05.2024. - Du bist nicht angetreten. Das ist negativ für dich.
Das sind auch nicht 1 Monat später (stand heute) sondern 2,5 Monate was du nun um nochmal ca. 1 Monat ohne Erlaubnis überziehen willst.
Jeden Tag den du deine Haft seit dem 12.05. nicht angetreten hast, wird immer mehr negativer für dich. Du zählst damit als "nicht Vertrauenswürdig" somit wird dir der offene Vollzug womöglich untersagt werden oder wurde bereits untersagt sobald du dich stellst.
Der letzte Brief von der Staatsanwaltschaft Berlin wurde am 24.6.24 geschrieben da steht noch mal drin ich solle unverzüglich die haft antreten laud ladung von ende Februar 24 da ist alles noch im erlaubten Bereich der Staatsanwaltschaft gewesen deswegen jetzt 1 Monat und paar Tage drüber und Flucht Gefahr besteht ja nur wenn mann sich seiner haft entziehen oder familie im Ausland hat und ich habe meine famie ja hier und meine freundin und ein festen Wohnsitz und bin Deutscher Staatsbürger mit nur einer 6 monatige haft
Du willst es nicht verstehen oder?
Der letzte Brief von der Staatsanwaltschaft Berlin wurde am 24.6.24 geschrieben da steht noch mal drin ich solle unverzüglich die haft antreten
Was ist daran nicht zu verstehen?
und Flucht Gefahr besteht ja nur wenn mann sich seiner haft entziehen
Das tust du seit dem 12.05.
oder familie im Ausland hat
Absoluter Unsinn. Es hat nichts damit zu tun wo man seine Familie hat.
mit nur einer 6 monatige haft
Glückwunsch dazu, wärst du am 12.05. in Haft gegangen, wärst du VOR WEIHNACHTEN wieder draußen gewesen!
Jetzt kommst du frühestens im Februar 25 raus und ich glaube der offene Vollzug wird dir auch nun untersagt werden. Denn bei dir besteht die Gefahr der Flucht durch Haftentziehung.
Aber du machst das schon....
Nein entziehen mich ja nicht habe das auch der Staatsanwaltschaft geschrieben das ich mich nicht entziehen werde würde ich das tun würde ich gar nicht rein gehen überhaupt nicht aber gehe ja am montag jetzt rein also stelle mich selber, was passieren könnte bei mir sagte einer das die lockerungen den etwas länger dauern könnten
Das habe ich jetzt mal im Netz gefunden Flucht Gefahr : Anhaltspunkte für eine Fluchtgefahr sind z.B.: Verbindungen in das Ausland. fehlende familiäre oder berufliche Bindungen. unsteter Lebenswandel.und das trifft alles nicht auf mich zu
Aber ich muss auch sagen bin jetzt knapp über 1 Monat länger draußen geblieben und es war noch nicht einmal die Polizei hier das wundert mich auch