ladendiebstahl aber sich entschuldigt?

3 Antworten

Guten Abend!

War die gestohlene Sache irgendwo verstaut wie in einem Rucksack oder in der Hosentasche, gilt es als vollendeter Diebstahl nach § 242 Abs. 1 StGB, unabhängig davon, ob man sich entschuldigt oder die Sache zurückgegeben hat. Der Diebstahl ist nämlich kein heimliches Delikt. Auch der Versuch ist nach § 242 Abs. 2 StGB strafbar. Wenn zum Zeitpunkt der Tathandlung die Absicht bestand, eine fremde Sache wegzunehmen, ist das Unrecht mit der Vornahme verwirklicht.

Wurde gegenüber dem Opfer Gewalt angewandt oder das Opfer mit Gefahr für Leben oder Leib gedroht, ist sogar ein Raub nach § 249 Abs. 1 StGB gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Ja, rechtlich ist das immer noch Diebstahl und er kann dafür angezeigt werden.


Aboantar 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 19:59

Aber als ich da war haben die mitarbeiter sich bedankt bei ihn weil er es zurück gebracht hat denken sie die werden ihn anzeigen?

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Gerauppt, soso. Raub ist was anderes.

Immer noch kriminell.


Aboantar 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 20:19

freut mich das sie auf meine frage geantwortet haben ich habe eigentlich kein passende wort gefunden um es zu beschreiben.

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