Kurzarbeit steuern nachzahlen?

3 Antworten

Wegen Kurzarbeit mußt du keine Steuern nachzahlen, bzw. Kurzarbeit wird nicht besteuert, kann aber sein, dass das in die Progression fĂ€llt.


floppydisk  07.01.2021, 14:45

SelbstverstÀndlich muss man das ab einer gewissen Höhe. Daher ist man sich zur SteuererklÀrung verpflichtet, wenn man Kug erhalten hat.

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Sofern du in Summe mehr als 410€ Kurzarbeitergeld bezogen hast, bist du erst einmal verpflichtet, eine SteuererklĂ€rung einzureichen.

Dein Kug war steuerfrei, aber mit Kug erhĂ€lst du quasi eine zusĂ€tzliche Einnahme die deinen Steuersatz erhöhen wĂŒrde. Da dieser erhöhte Steuersatz von deinem Arbeitgeber aber nicht einfach angewendet werden kann oder darf, nutzt er weiterhin den niedrigeren und du zahlst die vom Arbeitgeber zu wenig abgefĂŒhrte Steuer dann im Folgejahr nach der ErklĂ€rung nach. Google nach Progressionsvorbehalt, das sollte es sein.

Nagel mich nicht darauf fest, so in etwa sollte die ErklÀrung aber sein.


floppydisk  07.01.2021, 14:54

Sehe gerade, so doof war die ErklÀrung gar nicht. Google nach "Progressionsvorbehalt Rechner", es gibt sogar Tools, die zeigen dir den nachzuzahlenden Betrag an.

Du brauchst nur dein Jahreseinkommen und die Höhe der bezogenen Lohnersatzleistungen.

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Keine, normalerweise werden Abgaben automatisch vom Bruttolohn einbehalten.


DaKaBo  07.01.2021, 14:48

Aber nicht bei Kurzarbeit. Deshalb MUSS man eine SteuererklĂ€rung machen dĂŒr das Jahr, wo man Kurzarbeit gemacht hat.

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luibrand  07.01.2021, 16:21
@DaKaBo

Ja, nach der Kurzarbeit bzw. dem Steuerjahr.

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