Kurzarbeit steuern nachzahlen?
Mir droht eine Kurzarbeit (und ich bin in der Probezeit), was muss ich fĂŒr Steuern nachbezahlen?
3 Antworten
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Wegen Kurzarbeit muĂt du keine Steuern nachzahlen, bzw. Kurzarbeit wird nicht besteuert, kann aber sein, dass das in die Progression fĂ€llt.
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werde ich viele zurĂŒck zahlen mĂŒssen?
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Sofern du in Summe mehr als 410⏠Kurzarbeitergeld bezogen hast, bist du erst einmal verpflichtet, eine SteuererklÀrung einzureichen.
Dein Kug war steuerfrei, aber mit Kug erhĂ€lst du quasi eine zusĂ€tzliche Einnahme die deinen Steuersatz erhöhen wĂŒrde. Da dieser erhöhte Steuersatz von deinem Arbeitgeber aber nicht einfach angewendet werden kann oder darf, nutzt er weiterhin den niedrigeren und du zahlst die vom Arbeitgeber zu wenig abgefĂŒhrte Steuer dann im Folgejahr nach der ErklĂ€rung nach. Google nach Progressionsvorbehalt, das sollte es sein.
Nagel mich nicht darauf fest, so in etwa sollte die ErklÀrung aber sein.
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Sehe gerade, so doof war die ErklÀrung gar nicht. Google nach "Progressionsvorbehalt Rechner", es gibt sogar Tools, die zeigen dir den nachzuzahlenden Betrag an.
Du brauchst nur dein Jahreseinkommen und die Höhe der bezogenen Lohnersatzleistungen.
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Keine, normalerweise werden Abgaben automatisch vom Bruttolohn einbehalten.
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Aber nicht bei Kurzarbeit. Deshalb MUSS man eine SteuererklĂ€rung machen dĂŒr das Jahr, wo man Kurzarbeit gemacht hat.
SelbstverstÀndlich muss man das ab einer gewissen Höhe. Daher ist man sich zur SteuererklÀrung verpflichtet, wenn man Kug erhalten hat.