Kumpel hat einen Klimakleber mit Gewalt von seiner Felge am Auto weggerissen ist es schlimm?

5 Antworten

Dein Kumpel hat sich allenfalls dann strafbar gemacht, wenn ihm zuvor bewusst gewesen wäre, dass diese Person sich mit Klebstoff an seinem Auto fixiert hat.

Eine derartige Situation lässt sich sehr unterschiedlich darstellen.

Sehe ich als Autobesitzer, dass sich eine Person an meinem Fahrzeug zuschaffen macht, dann habe ich durchaus das Recht die Person davor zu hindern.

Ich hoffe, die Felgen am Auto deines Kumpels wurden nicht beschädigt. Alufelgen können empfindlich sein und benötigen nun wahrscheinlich eine Reinigung.

Was wann bestraft wird und wann nicht, entscheiden am Ende Richter.

Fakt ist, der Klima Extremist hat sich definitiv strafbar gemacht.

Am Reifen sich ankleben war reine Nötigung daher war seine handeln völlig gerechtfertigt.

Für mich war das eine gerechfertigte Notwehr.

Was ich an seiner Stelle gemacht hätte darf ich hier nicht Schreiben....


swisstime  02.06.2023, 18:48

Auch wenn Du es nicht schreiben darfst, nehme ich mal an, dass es sehr wirksam gewesen wäre🙂

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Im Prinzip beide.

Der Klimakleber der Sachbeschädigung, und dein Kumpel möglicherweise der Körperverletzung, da es sicherlich Schmerzhaft für den Klimakleber war.

Aber theoretisch könnte man das auch noch unter Notwehr verbuchen, da es ja auch ein Recht hat, sein Eigentum zu beschützen.

Ist aber eine Frage. Die u.u. erst vor Gericht entschieden wird.

Nein, das war Notwehr, der hat Deinen Kumpel ja am Wegfahren gehindert und hatte kein Recht dazu.


RoyalT89486  02.06.2023, 16:19

Nein das hat mit Notwehr nichts zu tun, denn Notwehr bedeutet im deutschen Gesetz das derjenige körperlich angegriffen werden muss und genau das ist ja in dieser beschriebenen Lüge nicht der Fall. Der Betroffene hat das Recht die Polizei zu rufen aber in diesem Fall nicht das Recht Gewalt anzuwenden.

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swisstime  02.06.2023, 16:32
@RoyalT89486

Wie bitte ?

Und seit wann ist Notwehr nur gegen einen körperlichen Angriff erlaubt ? Siehe z. B. Urteil des AG Riesa v. 24.4.19, Az 9 CU 926 Js 3044/19 mit Fundstellen bei dejure.org (Abschuss einer in mindestens 5 m Höhe fliegenden Drohne)

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RoyalT89486  02.06.2023, 16:35
@swisstime

Strafgesetzbuch (StGB) § 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Das wertet aber kein Richter als solchen , weil dieser Tatbestand vor allem als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet wird.

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swisstime  02.06.2023, 16:46
@RoyalT89486

Ein parkendes Auto am Wegfahren zu hindern ist kein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Es fehlt an der Gefährlichkeit.

Es ist aber eine rechtswidrige Verhinderung des Gebrauchs von Eigentum zu seinem bestimmungsgemässen Gebrauch. Notwehr kann sich gegen den Angriff auf Leib, Leben und Eigentum richten.

Das kann man sogar bei Wikipedia nachlesen., erst Recht in einem Kommentar zum Strafgesetzbuch, Par. 32.

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RoyalT89486  02.06.2023, 16:47
@swisstime

du wir brauchen uns darüber nicht unterhalten. Es ist nicht erlaubt. Es gibt genug Fälle wo die die auf Klimakleber losgingen selbst belangt worden sind und da hilft auch dein verdrehtes Halbwissen nicht, also lass es gut sein jetzt und nur weil du die nicht magst gibt es denn noch keinen das Recht auf die loszugehen. Ich finde auch nicht gut was die machen aber denn noch ist es verboten die körperlich anzugreifen. Dafür ist die Polizei da und fertig. Es ist keine Notwehr.

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So wie sich das liest, hat sich der Klebi am Reifen deines Kumpels festgelebt. Trotzdem darf dieser nicht handgreiflich werden und hätte die Polizei rufen sollen! Hat sich der Klebi am eigenen Auto festgeklebt, dann kommt es darauf an ob er öffentliches Gelände blockiert hat? Auch dann ist nur ein Anruf richtig!