Künstlerrecht?

1 Antwort

Hat ein Künstler, ein Urheberrecht auf seine Werke?

Ja, und dieses ist unveräußerlich.

Und bleibt dies auch, wenn er es verkauft oder verschenkt?

Ja, das Urheberrecht bleibt dennoch bestehen. Das reduziert sich aber auf Restrechte, da auf der anderen Seite die Rechte des Eigentümers ebenfalls ein hohes Gewicht haben.

Muss z. B., der Beschenkte, das Werk zurückgeben, wenn er es nicht mehr will,

Nein.

oder kann er es weiter verkaufen,

ja

oder auf dem Dachboden lagern.

Ja.

Der Eigentümer des Werkes kann damit machen, was er will, solange er das Werk nicht vernichtet, entscheidend verfälscht oder kommerziell nutzt. So kann er es ausstellen, anbringen oder weiterverkaufen (Urteil des BGH). Sofern er es aber kommerziell nutzen will, z.B. in dem er Tassen damit bedruckt und verkauft, ist das nicht mehr zulässig. Dazu ist die Genehmigung des Künstlers einzuholen und ihm Lizenzgebühr zu zahlen.