Kündigungsfrist Zu verstehen als mindest oder auch als maximal?
Hey
Eine Verständnisfrage
das Beispiel:
der Arbeitnehmer (AN) befindet sich in der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen, und kündigt nun am 02.12 sein Arbeitsverhältnis zum 16.01.
darf sein gewünschter Austritt nach einreichen der Kündigung die zwei Wochen beliebig weit überschreiten, so dass die zwei Wochen lediglich als mindest Zeit zu verstehen sind ?
vielen Dank vorab
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es ist eine Mindestfrist, der AG wird deine Kündigung aber nicht akzeptieren und dir direkt für in zwei Wochen kündigen.
Ein Mitarbeiter der eh gehen will, bringt dem AG nichts :D
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Unter Umständen ist der AG an einer ordentlichen Übergabe von Projekten oder Wissenstransfer an einen neuen Kollegen interessiert.
In dem Fall ist der AG mitunter froh, wenn er den MA vielleicht noch ein paar Tage länger im Unternehmen hat.
Für meinen letzten AG habe ich bis zum letzten Tag noch wichtige Sachen dokumentiert, damit meine Kollegen darüber Bescheid wissen.
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Es ist eine Mindestfrist, wie alle anderen Kündigungsfristen auch.
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Die Kündigungsfristen sind tatsächlich Mindestfristen.
Allerdings wird es aus Sicht des Arbeitgebers jeweils keinen Sinn ergeben, einen unmotivierten Mitarbeiter länger als unbedingt nötig mitzuschleppen. Daher wird es kaum akzeptiert werden, dass aus einer 14-tägigen Frist fast 6 Wochen werden.
Der Arbeitgeber könnte hier mit einer Gegenkündigung antworten - mit echten 14 Tagen Frist.
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Das fristgerechte Kündigungsdatum ist ja der nächstmögliche Kündigungstermin. Wenn man selber kündigt, hat man ja meistens auch seine Gründe dafür und möchte ungern länger als nötig im Betrieb bleiben. Allerdings sind individuelle Anpassungen mit Absprache oft möglich.