Kündigung und neuen Job starten?

1 Antwort

Einmal unabhängig von der Frage, warum Du nicht zum 31.10. kündigst und damit nahtlos in das neue Arbeitsverhältnis wechselst:

Wenn Du ab dem 15./16.11. ein neues Arbeitsverhältnis hast, gibt es den nachwirkenden Krankenversicherungsschutz für die Dauer von bis zu 1 Monat nach dem Ende des vorherigen Arbeitsverhältnisses.

Du bist also auch während dieser 15 Tage krankenversichert.

So bestimmt es das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch SGB V § 19 "Erlöschen des Leistungsanspruchs" Abs. 2 Satz 1:

Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Daniel172 
Fragesteller
 09.09.2021, 08:32

ich möchte mich ca. 15 Tagen ausruhen, denn mein jetzigen Arbeit hat viel meiner Kraft genommen. vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Muss ich mich irgendwo melden bei der Beendigung des Arbeitsverhältnis?? oder geht das Automatisch mit der KV?

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Familiengerd  09.09.2021, 09:55
@Daniel172

Ob Du Dich bei Deiner Krankenversicherung melden musst - da bin ich überfragt.

Es ist aber sicher sinnvoll, Kontakt mit ihr aufzunehmen, um zu klären, was Du gegebenenfalls beachten musst.

Bei der Agentur für Arbeit musst Du Dich nicht melden. Anspruch auf Arbeitslosengeld für die 2 Wochen Arbeitslosigkeit hast Du ohnehin nicht, weil die ja von Dir "selbst verschuldet" ist und deswegen eine Sperre verhängt würde. Allerdings besteht dann eine 2-wöchige Lücke im Rentenversicherungsverlauf.

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