Kündigung nach Kirchenaustritt?

2 Antworten

"Aufgrund der im Grundgesetz festgehaltenen privatrechtlichen Regelungen für Arbeitsverhältnisse hat ein Kirchenaustritt prinzipiell keine Konsequenzen für den Job und Ihr Berufsleben. Ein Kirchenaustritt stellt somit grundsätzlich keinen Kündigungsgrund dar."

Quelle: https://www.ekd.de/kirchenaustritt-ein-kuendigungsgrund-konsequenzen-fuer-den-job--77059.htm#:~:text=Aufgrund%20der%20im%20Grundgesetz%20festgehaltenen,somit%20grundsätzlich%20keinen%20Kündigungsgrund%20dar.


birgitstapf 
Beitragsersteller
 17.10.2023, 19:14

Danke, so sehe ich es auch… Danke für Bestätigung

Ich schaue mal und informiere ob es dann wirklich so ist…. nicht nur auf dem Papier

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satian  17.10.2023, 19:28
@birgitstapf

Gut so, es gibt hier nämlich verschiedene Streitpunkte die noch nicht abschließend (EuGH) geklärt sind.

Vor allem wäre es völlig unverständlich, sofern tatsächlich auch muslimische Arbeitskräfte beschäftigt werden.

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Eine kirchliche Institution kann, insbesondere bei gesellschaftlich exponierten Positionen (z.B. pädagogische Berufe, Führungspositionen, ...), eine Mitgliedschaft in der Kirche sowie auch einen glaubens- und wertekonformen Lebenswandel voraussetzen, da man in dieser Position auch für die Kirche und ihre Werte steht und diese damit öffentlich repräsentiert.

Um ein analoges, aber bewusst anderes Beispiel zu bringen: Bislang war es stets gängige Praxis, dass Angestellte der kath. Kirche bei einer Wiederheirat nach Scheidung gekündigt wurden, da diese Vereinbarkeit zwischen Lebenswandel, Wertekanon der Kirche und Glaubwürdigkeit in der Repräsentationsrolle nicht mehr gegeben war. Heute erst bricht dieser Usus aufgrund des Fachkräftemangels auf.

Andere Sonderfälle gibt es etwa, wenn eine kirchliche Institution einen gewerblichen Dienstleister -- zum Beispiel eine Reinigungsfirma -- zur Raumpflege beauftragt und auf diese Weise indirekt Nichtreligiöse oder eben auch Muslime beschäftigt.