Kündigung und AU?

3 Antworten

Krankmeldung nach dem Erhalt einer Kündigung..... sieht immer ein wenig nach Vorsatz aus!
Die AU ist ein beliebtes Mittel, die verbleibende Zeit bis zur Vertragsauflösung zu überbrücken. Und nicht selten werden diese Bescheinigungen doch ohne tatsächlich existierende Erkrankung ausgestellt.

Manch ein Arbeitnehmer hat sich schon darüber gewundert, warum er zum Amtsarzt zitiert wurde, weil der Arbeitgeber die Krankmeldung angezweifelt hat. Bestätigt der Amtsarzt den Verdacht des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer gar nicht erkrankt ist, kann er das als Arbeitsverweigerung auslegen und die Fehlzeiten für die Lohn-/Gehaltskürzung nutzen.

Unbedingt einreichen, damit der Arbeitgeber die Möglichkeit hat, die elektronische AU abzurufen. Ansonsten kann dir ein übelwollender Arbeitgeber noch am Zeug flicken.


idonno2 
Beitragsersteller
 05.09.2023, 10:43

Vielen dank für die Rückmeldung. Dies werde auch auch tun.. wissen Sie vielleicht auch ob eine AU auch 3 Tage rückwirkend ausgestellt werden kann? LG

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Altersweise  05.09.2023, 11:00
@idonno2

Nur in Ausnahmefällen, wenn der Arzt erkennen kann, dass die erkrankung auch bereits seit drei Tagen wirklich besteht. Üblich ist aber auch, dass man drei Tage ohne ärztliche Bescheinigung krank sein kann.

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Wenn Du Lohnkürzung willst, reichst Du die AU nicht ein.

Ansonsten immer. Und AU gibt es nicht rückwirkend, also sieh zu, die zu besorgen.