Ksp Anwaltsgebühren ignorieren?
Hallo, ich habe eine Email vom der KSP Rechtsanwaltschaft bekommen und muss diesen Betrage bezahlen.
Verkäufergebühren eBay EUR 11,80Rücklastschriftgebühren eBay EUR 8,00
Zwischensumme - Hauptforderung EUR19,80
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1, 2 i.V.m. 286, 288 BGB)Zinsen seit dem 23.07.2019 i.H.v. 5% Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,12
Kaufmännische Mahnkosten EUR 0,75
Anwaltsgebühr in Höhe von EUR 58,50
Auslagenpauschale EUR 11,70Gesamtbetrag EUR90,87
Von Ebay habe ich alles bezahlt aber muss ich die Anwaltsgebühren bezahlen?
2 Antworten
ich denke schon dass du das zahlen musst, du wirst dafür verantwortlich gewesen sein, dass man den Anwalt einschalten musste, jetzt werden auch dir die Kosten auferlegt.. umsonst steht das ja nicht mit drin.. ich würde das keinesfalls ignorieren, wird sonst immer teurer.. Mahngebühren usw
doch darf man.. der Anwalt arbeitet doch nicht umsonst, wenn du etwas bestellst, dann zahl es halt gleich.. das erspart ne Menge Ärger
https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Inkasso-Welche-Rechte-haben-Schuldner,inkasso130.html
Da die Vorgeschichte und der genaue Ablauf nicht bekannt ist, kann man die Sache hier von dritter Seite schlecht beurteilen.
Ja aber man darf doch nicht mehr als das Doppelte von der Hauptforderung fordern oder?