Kriegt man mehr Kinderzuschlage wenn man weniger arbeitete?

1 Antwort

Wenn der max. Anspruch pro Kind derzeit bei 292 Euro liegt, kann es natürlich nicht mehr geben.

Je mehr anrechenbares Einkommen vorhanden ist, um so geringer kann der Anspruch ausfallen, bis dann gar kein Anspruch mehr besteht.

Es ist wie beim Wohngeld von der Wohngeldbehörde für den Kinderzuschlag ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erforderlich.

Man muss also für den Kinderzuschlag soviel eigenes Einkommen haben und wenn es durch Wohngeld erhöht würde, welches aber kein anrechenbares Einkommen wäre, damit man mit seinem anrechenbarem Einkommen + evtl. Wohngeld den Gesamtbedarf der Familie nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter decken kann.

Könnte man das nicht, würde bei zu geringen Einkommen gar kein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen.