Kriegt man ab 25 eine Wohnung vom Amt bezahlt? Bitte um Hilfe?
Habe einen 22 jährigen Sohn, der nur zuhause rumsitzt (Siehe erste Frage), habe ihn schon gesagt, dass er sich lieber eine Ausbildung oder Arbeit suchen soll, das findet er aber blöd und will lieber noch in diesem Jahr Abitur machen und dann studieren. Ich habe aber keine Lust meinen Sohn noch bis 30 bei mir wohnen lassen, zumal auch das Vertrauen weg ist, ich trau ihm ein Studium kaum zu. Hat er mit 22 Anspruch auf Hartz 4 ? Ich habe ihm jetzt ein Ultimatum gestellt, er soll bis zu diesem August noch eine Ausbildung suchen, er blockt aber ab, hat keine Lust auf eine Ausbildung und will lieber Abitur machen und dann mit 25 BWL studieren. Ich weiß nicht weiter, was soll ich machen ?
9 Antworten
Ja, grundsätzlich hat er unter bestimmten Umständen Anspruch auf ALG II. Eine nicht ganz unerhebliche Vorgabe ist, dass er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, was nicht der Fall ist wenn er studieren will.
Wovon lebt er denn jetzt? Gibst du ihm Geld fürs rum sitzen und nix tun?
Dann stell das doch ein.
Und nach Lust geht das mit den Kindern nur bis man schwanger ist, danach ist Pflicht angesagt...
Wenn er arbeitssuchend ist, kann es sich beim Jobcenter melden. Dort stellt sich dann auch die Frage, ob Ausbildung, Schule oder sonst was. Außerdem wird ihm dort vorgerechnet, was möglich ist. Wenn nichts unternommen wird, könnte der bequemere Weg noch lange gegangen werden.
Du hättest ihn schon mit 18 rauswerfen können - Bei Rauswurf hat man immer einen Anspruch auf Hartz 4 + eine Wohnung, auch wenn man u25 ist.
Unterhaltspflichtig bist du dann nur, wenn er sich um eine Ausbildung bemüht. Dann bekommt er auch Kindergeld.
Das entscheidet, wenn nötig, das Gericht. Du weißt ja nicht, ob er bis 20 noch in der Oberstufe war und seit 2 Jahren aktiv auf Ausbildungssuche geht (allerdings hätte jemand von der Oberstufe dann schon längst eine Ausbildung gefunden)
Und was heißt denn "nicht mehr"? Sobald er eine Ausbildung gefunden hat, hat er wieder Anspruch auf Unterhalt.
Setze ihn vor die Türe, damit er mal merkt, was Sache ist! Da er weder eine schulische noch berufliche Ausbildung macht und zudem volljährig bist, bist du auch nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet.
Wenn der Sohn sich nachweislich um eine Ausbildung bemüht, dann hat er evtl. noch einen Unterhaltsanspruch.
Warum denn 4 Jahre? Wenn er wiederholt hat und in der Oberstufe war, dann kann er auch noch bis vor einem Jahr in der Schule gewesen sein. Oder hat die Fragestellerin näheres dazu geschrieben?
Ob er Alg2 oder Bafög oder Unterhalt von dir beziehen kann, ist so einfach kaum zu beantworten. Dazu müsstest du deine Unterhaltspflicht prüfen. Wahrscheinlich bist du derzeit nicht Unterhaltspflichtig. Mit 22 hätte er locker eine Ausbildung und das Fachabitur haben können.
Wenn du ihm kündigst, dann ist sein Lebensunterhalt nicht mehr dein Problem.
unterhaltspflichtig wird sie nicht mehr, dazu schläft er schon zu lange das leben hinweg. er hat sich zügig zu kümmern um ausbildung und nicht erstmal 6 jahre auf der faulen haut zu liegen