Krankversicherung befreit wenn man Wohngeld bezieht?

5 Antworten

Eine Befreiung vom Beitrag für die Krankenkasse gibt es beim Wohngeld nicht und ohne zuschussfähiges Mindesteinkommen besteht auch gar kein Anspruch auf Wohngeld.

Das so genannte Wohnheld heißt eigentlich Mietzuschuss. Damit sollte sie Antwort klar sein. Nein

Das Eine hat mit dem Anderen überhaupt nichts zu tun. Der Mietzuschuss befreit nicht von den Beiträgen zur Krankenversicherung.

Es heißt Wohngeld oder Mietzuschuss!

Es heißt nicht Krankenversicherung! Deine Krankenversicherung wirst Du weiter wie bisher zahlen müssen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Wohngeld hat keinen Einfluss auf die Krankenversicherungs-/beitragspflicht