Krankschreibung?

3 Antworten

Der AG hat die Krankschreibung (AU) des Arztes nicht anzuzweifeln und man muss kein weiteres Attest für die Gültigkeit der AU vorlegen.

Das Attest wäre trotzdem gut, denn der AG muß dann auf jeden Fall Allergiker-Handschuhe für Dich stellen.

Ich glaube, Dein AG ist nicht grad der netteste, wenn er Dir so kommt..

Unsinn , ein Hautarzt hat Dich krank geschrieben und das ist bindend , auch für den Arbeitgeber

Du solltest deinem Arbeitgeber nicht den Grund deiner Erkrankung nennen. Musst du auch nicht. Wenn sie deine AU anzweifeln, sollen sie dich zur Untersuchung schicken. Sonst können die dich mal gern haben