Krankmeldung verloren was kann passieren?

3 Antworten

mit was könnte ich rechnen wenn ich keine Krankmeldung meinen Chef gebe?

Es kann zweierlei passieren, wenn Du keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (die meinst Du ja wohl mit "Krankmeldung"; denn "Krankmeldung" ist die Information an den Arbeitgeber - spätestens zu Beginn der eigentlichen Arbeit -, wenn Du weißt, dass Du wegen Erkrankung nicht zur Arbeit erscheinen kannst) vorlegt:

Erstens kann der Arbeitgeber wegen der Nichtvorlage (oder verspäteten Vorlage) eine Abmahnung aussprechen; das ist aber nicht "so wild", wenn es in Zukunft nicht immer wieder passiert.

Zweitens darf der Arbeitnehmer für die Dauer der Nichtvorlage der Arbeitsunfähigkeit dass entsprechende Arbeitsentgelt einbehalten; er muss es aber nachzahlen, sobald Du die Bescheinigung vorlegst; so bestimmt es das Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 7 "Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers" Abs. 1 Nr 1:

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern,
1. solange der Arbeitnehmer die [...] vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt [...].

Mehr darf nicht passieren - vor allem auch keine Kündigung, wie von RudiRatlos67 behauptet!

Was passieren kann?
Du bist unentschuldigt der Arbeit fern geblieben, das ist zum einen ein Kündigungsgrund, zum anderen hast Du dir eine Leistung erschlichen (Lohnfortzahlung) Ich will Dir nichts böses unterstellen, aber dem Sinne nach ist das Betrug. Was passieren kann, ist das dein Arbeitgeber das einfach so hinnimmt, dir die zu unrecht ausgezahlte Lohnfortzahlung zurückfordert und in unbezahlten Urlaub verwandelt, er kann Schadensersatz von Dir fordern weil er innerhalb des täglichen Ablaufs Deine Arbeit anders verteilen musste, er kann Dich vor die Tür setzen usw. usw.

Strapaziere den guten Willen Deines Arbeitgebers nicht weiter, fahr am Montag morgen oder in der Mittagspause bei deinem Arzt vorbei oder rufe in der Praxis an und bitte um Ausstellung einer Zweitschrift Deiner AU Bescheinigung. Notfalls vorab per Fax oder E-Mail an Deinen Chef

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Familiengerd  01.12.2019, 15:56

Du bist unentschuldigt der Arbeit fern geblieben, das ist zum einen ein Kündigungsgrund, zum anderen hast Du dir eine Leistung erschlichen (Lohnfortzahlung) Ich will Dir nichts böses unterstellen, aber dem Sinne nach ist das Betrug.

Der Fragesteller fehlt selbstverständlich nicht unentschuldigt, wenn er sich vorschriftsmäßig zu Beginn der Erkrankung beim Arbeitgeber krankgemeldet hat.

Und natürlich handelt es sich auch nicht um "Leistungserschleichung" und "Betrug"!!

Auch eine Kündigung wäre aus diesem Anlass unzulässig, wenn der Fragesteller wegen einer solchen "Verfehlung" nicht schon mindestens (!!) einmal bereits abgemahnt worden wäre - wobei eine Kündigung nach einer nur einmaligen vorherigen Abmahnung unter Abwägung aller Umstände auch unangemessen sein könnte.

Und mit welcher Begründung sollte der Arbeitgeber hier Schadenersatz fordern können?!?

Was Du hier an Konsequenzen anführst, ist - sorry - Unsinn (wenn sich der Arbeitgeber nicht willkürlich verhält).

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Froschunixorm 
Beitragsersteller
 01.12.2019, 16:47

auch wenn man schwanger ist ?

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Familiengerd  01.12.2019, 17:31
@Froschunixorm

Erstens sind die Ausführungen von RudiRatlos67 völlig unzutreffend (um nicht schon wieder von "Unsinn" zu sprechen).

Zweitens gilt für schwangere Arbeitnehmerinnen ein umfassender Kündigungsschutz. Eine Kündigung aus der in Deiner Frage genannten Ursache wäre rechtlich völlig ausgeschlossen.

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Hole dir beim Arzt einfach eine neue. Die werden es schon glauben ! Fertig.


verreisterNutzer  01.12.2019, 00:55

Die müssen es nichtmal glauben, die müssen nur so gut sein eine Zweitschrift zu erstellen.

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