Krankenversicherung als Werkstudent?

2 Antworten

Deine Krankenversicherung als Werkstudent musst du selber an die KK zahlen.

Du hattest hoffentlich außer der Rentenversicherung (und evtl. Lohnsteuer) keinen Abzug vom Lohn, denn sonst war es keine Werkstudententätigkeit.

Dein AG hat bei der Werkstudententätigkeit nichts mit deiner KK zu tun.

das kannst du sicher bei der Debeka erfragen.

Wenn du danach woanders arbeitest, gelten andere Bestimmungen, als wenn du über das Jahr bezogen ein sog. Geringverdiener bist. 3 Monate Arbeit wird insgesamt steuerlich und krankenversicherungsmäßig anders behandelt als 6 Monate im Jahr oder 12 Monate im Jahr.

Vermutlich ist es sowas.