Krankenkasse verweigert Krankgeld Zahlung?

1 Antwort

Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung führt sogar dann zur Zahlungspflicht durch die Krankenversicherung, wenn zwischen zwei Krankschreibungen regulär gearbeitet wurde und der Abstand unter 6 Monaten liegt.

Ein Arzt darf in Ausnahmefällen für max 3 Tage rückwirkend Krankschreiben. Offensichtlich hat er den fehlenden Termin nicht als Ausnahmefall eingestuft.

Bei meinem Arzt bekomme ich bei absehbar längerer Erkrankung immer zum Ende der AU-Zeit gleich einen neuen Termin. Ist das bei dir anders?

Ansonsten musst du halt auch ohne Termin hin und notfalls ein paar Stunden sitzen.

Was hier aus meiner Sicht maximal passieren kann, ist hier die Zahlungspflicht deines Arbeitgebers, da du ja Montag auf dem Papier "arbeitsfähig" warst. Wobei du dann wohl eher Minusstunden aufgebaut hast.


Besiarr 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 14:25

erst mal vielen Dank für Antwort:)

Meine AU-Krankmeldung ist am Freitag den 21.06 abgelaufen und ich konnte keinen Termin bekommen. Der Arzt sagte, ich solle am Dienstag wiederkommen, da er erst dann im Haus sei. Er hat mir eine Folgebescheinigung ausgestellt, auf der jedoch das Datum vom 25.06 Dezember steht, obwohl die Feststellung erst am Dienstag erfolgt ist. Meine Ärztin meinte jedoch, dass es aufgrund der Folgebescheinigung keine Probleme geben sollte und die Krankgeld weiterhin bezahlt werden müsste.

Die Krankenkasse macht nun Schwierigkeiten, obwohl es sich um eine Folgebescheinigung handelt. Ich verstehe nicht, warum sie Probleme macht.

Was könnte imschlimmsten Fall passieren, dass mir die drei Tage nicht ausgezahlt werden.

oder dass mein Krankengeld komplett gestrichen wird, da nun eine Lücke entstanden ist. ?

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Ortogonn  10.07.2024, 14:38
@Besiarr

Der Dezember ist der Beginn der Erkrankung. Es stehen immer 3 Daten drauf.

Beginn der Erkrankung, (erneute) Feststellung und voraussichtliches Ende.

Ändern wird der Arzt den Beleg vermutlich nicht (ich weiß nicht, ob das überhaupt ginge). Leider machen es sich einige Ärzte da sehr leicht. Dem ist die Lücke ja egal.

Komplett streichen darf es die Krankenkasse nicht, wenn es dieselbe Erkrankung ist. Das Schlimmste aus meiner Sicht ist halt die 3 Tage, die die KK nicht zahlt.

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Besiarr 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 14:41
@Ortogonn

Ja, ich habe meine Ärztin sogar darauf angesprochen und sie wollte es rückwirkend korrigieren, aber auf der aktuellen Folgebescheinigung steht, dass die Feststellung am Dienstag erfolgt ist. Meine Krankmeldung endete am Freitag letzte Woche, sodass drei Tage fehlen: Samstag, Sonntag und Montag. Meine Ärztin meinte, es handelt sich um eine Folgebescheinigung und es sollten keine Probleme auftreten. Sie scheint sich angeblich damit auszukennen.

Wie bereits erwähnt, wenn nur die drei Tage nicht bezahlt werden, wäre es nicht schlimm. Allerdings gibt es Meinungen, dass bei einer Lücke das gesamte Krankengeld gestrichen wird und man dann gar kein Krankengeld mehr erhalten würde. Das ist der Punkt, den ich jetzt nicht verstehe.

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Ortogonn  10.07.2024, 14:45
@Besiarr

Schau mal hier. Auch wenn es nicht deine KK ist, die gesetzlichen Vorgaben diesbezüglich bleiben ja die gleichen.

https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/entgeltfortzahlungsversicherung/auswirkung-au-entgeltfortzahlung-wenn-wiederholte-au-2037138

Ein erneuter Anspruch auf Entgeltfortzahlung [durch den Arbeitgeber] besteht, wenn eine dieser Bedingungen erfüllt ist:

  • Zeitlicher Abstand zwischen den AU-Meldungen: Die Person war vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig.
  • Zeitlicher Abstand seit dem Beginn der ersten AU-Meldung: Seit dem Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit sind mindestens zwölf Monate vergangen.

Beides ist bei dir nicht der Fall. Also muss die KK zahlen.

Lediglich die Lücke könnte ungedeckt sein.

Aber wenn deine Ärztin so umgänglich ist, sprich doch noch einmal mit ihr und erkläre ihr, dass die Krankenkasse zickig ist.

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Ortogonn  10.07.2024, 14:52
@Ortogonn

Nachtrag: der Link von Maja0403 ist auch hilfreich. Die verspätete Krankmeldung kann ein Verschulden der Arztpraxis sein. Ich würde die Krankenkasse unter Schilderung des Sachverhaltes mit dem Arzttermin auch auf das bei dem Link genannte Urteil aufmerksam machen.

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Besiarr 
Beitragsersteller
 10.07.2024, 15:19
@Ortogonn

Werde ich machen Ich danke Ihnen von Herzen dafür, dass Sie sich die Zeit genommen haben, mir zu helfen. Ihre Unterstützung war sehr wertvoll. Vielen Dank

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