Krankenkasse selbst versichern?

1 Antwort

Hier greift § 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB IV. Du musst dich wie ein Arbeitnehmer pflichtversichern, allerdings trägt der Träger den kompletten Beitrag, dein Arbeitnehmeranteil entfällt. Aus der Familienversicherung bist du raus.

Bild zum Beitrag

 - (Krankenhaus, Krankenkasse, Krankenversicherung)