Krank in der Probezeit-Lohnfortzahlung?
Hallo zusammen!
Ich arbeite nun seit 3,5 Wochen bei einem neuen Arbeitgeber. Aufgrund einer Verletzung am Rücken in der letzten Woche bin ich nun seit Donnerstag im Krank.. Ich weiß, dass der Arbeitgeber bei Krank in den ersten 4 Wochen nicht zur Zahlung verpflichtet ist und habe demnach auch schon damit gerechnet, für den Zeitraum meiner Krankmeldung kein Gehalt zu bekommen… Meinem Rücken geht es leider noch nicht besser und ich schaffe es definitiv nicht arbeiten zu gehen. Nun meine Frage: wenn ich weiter krank bin und es über die 4 Wochen hinausgeht, bekomme ich dann danach normales Gehalt im krank oder müssen die, wenn die Krankmeldung innerhalb der ersten 4 Wochen angefangen hat auch danach nicht zahlen?
schkbmal danke für jede Hilfe :)
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/TheKeySt/1569012096688_nmmslarge__0_0_240_240_01491cf2ae66a3cd00ab6dfcdc2fe76b.jpg?v=1569012097000)
Während der ersten vier Wochen Ihrer Beschäftigung erhalten Sie kein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber im Krankheitsfall. Stattdessen zahlt Ihre Krankenkasse Krankengeld.
Wenn Ihre Krankschreibung über die ersten vier Wochen Ihrer Beschäftigung hinausgeht, haben Sie ab dem ersten Tag der fünften Woche Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber, und zwar für bis zu sechs Wochen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Peppie85/1444744873_nmmslarge.jpg?v=1444744873000)
Normalerweise steht ab dem ersten Tag in dem Fall die Krankenkasse ein! Wenn es ein Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung ist, ggf. die Berufsgenossenschaft. die kann übrigens auch von der KRankenkasse in regress genommen werden. d.h. wenn oder weil du es nicht genau weißt, wende dich erst mal an die Krankenkasse.
lg, Anna