Krank in der Probezeit-Lohnfortzahlung?

2 Antworten

Während der ersten vier Wochen Ihrer Beschäftigung erhalten Sie kein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber im Krankheitsfall. Stattdessen zahlt Ihre Krankenkasse Krankengeld.

Wenn Ihre Krankschreibung über die ersten vier Wochen Ihrer Beschäftigung hinausgeht, haben Sie ab dem ersten Tag der fünften Woche Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber, und zwar für bis zu sechs Wochen.

Normalerweise steht ab dem ersten Tag in dem Fall die Krankenkasse ein! Wenn es ein Arbeitsunfall oder eine Berufserkrankung ist, ggf. die Berufsgenossenschaft. die kann übrigens auch von der KRankenkasse in regress genommen werden. d.h. wenn oder weil du es nicht genau weißt, wende dich erst mal an die Krankenkasse.

lg, Anna