Krank, darf mein Chef mir anteilig den Urlaub kürzen?

4 Antworten

Bundesarbeitsgericht: auch bei einer lange andauernden Erkrankung des Arbeitnehmers bleibt der Urlaubsanspruch in voller Höhe erhalten.
Hierzu jetzt auch: EuGH, Urteil vom 20.01.09


Dein AG darf Dir keinen Urlaub abziehen. Das Bundesarbeitsgericht sagte bereits im Jahr 1982 (DB 1982, 1065) daß der Urlaubsanspruch auch dann geltend gemacht werden kann, wenn der AN während des ganzen Jahres keinen einzigen Tag gearbeitet habe.

Die Rechtsprechung des EuGH (NZA 2009, 135 - Schultz-Hoff) hat sogar geurteilt daß Langzeitkranke ihren Urlaubsanspruch drei Jahre rückwirkend nicht verlieren.

Wo nimmt Dein AG dann die Frechheit her Dir für drei Wochen den Urlaub zu kürzen?

Es bleibt bei "nein". Du kannst Dich bei Deiner für Dich zuständigen Gewerkschaft erkundigen oder Dir die entsprechenden Mantel-Tarifverträge über Deinen Dachverband besorgen.