Konzert mit gebuchtem Hotel?
Im November 2020 ist das Konzert in Düsseldorf. Das Hotel ist separat gebucht und es besteht auch keine Möglichkeit es kostengünstig zu Stornieren. Was ist wenn bis dahin das Hotel in die Insolvenz geht? Und bei den Tickets habe ich auch keine Zusatzversicherung mit dazu genommen.
1 Antwort
Das ist leider das Risiko bei jeder Buchung, auch ohne Coronakrise. Ein Widerrufsrecht für eine Hotelbuchung ist gesetzlich nicht vorgesehen, und ob es im Herbst noch ein Übernachtungsverbot gibt, was zur Stornierung und Erstattung berechtigen würde, kann im Moment leider niemand sagen. Eine Reise- bzw. Ticketversicherung könnte Risiken im Zusammenhang mit der Coronakrise übrigens nicht abdecken, da Pandemien fast immer ausgeschlossen sind. Solche Versicherungen decken nur Ereignisse beim Versicherten selbst ab, wie z.B. Krankheit, Unfall usw. Sie können meist bis 30 Tage vor Reise noch abgeschlossen werden. Die einzige Möglichkeit ist eine gütliche Einigung mit dem Hotel. Hier können wir, das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (für Hotels im EU-Ausland) und die Verbraucherzentralen (bei deutschen Hotels) helfen. Ein rechtlicher Anspruch besteht aber nicht.
Mehr Infos hier: https://www.evz.de/index.html