Kontopfändung/Sparkasse/ALG?
Hallo mein Kumpel bekam letzte Woche Dienstag Post vom Amstgericht Pfändungs & Überweisungsbeschluss als er das las ging er sofort zur Sparkasse und ließ sein Girokonto in ein P-Konto einrichten da er wohl eine 4 Wochen Frist hat soweit ich weiß und machte ein Dauerauftrag mit der Bank aus so das die Handyfirma sofort die 100€à 4 Monate (gesammtforderung 360 €) bekommen.Freitag bekam er nun von der Sparkasse Post Pfändung Bla bla..meine Frage ist jetzt,da er ALG 2 bekommt ,kann er auf sein ALG morgen zugreifen? er bekommt nur 605.00€ auf sein Konto mehr nicht also unter dem Freibetrag
3 Antworten
Ja auf das Geld kann er zugreifen.
wenn er ledig ist kann er auf bis zu 1.178,59€ zugreifen. Alles was drüber geht wird gesperrt und im nächsten Monat freigeschaltet.
Wer sieht was ?
der Gerichtsvollzieher sieht erst nach Einsicht der Kontoauszüge das er Vom JC Geld erhält oder durch eine Abgabe der vermögensauskunft.
was bedeutet OB ?
Ob mein Kumpel morgen sieht im Onlinebanking ob das Jobcenter überwiesen hat oder wird sein Onlinebanking auch gesperrt? OB soll Onlinebanking heißen
Ah okay.
ja dein Kumpel kann sein Konto wie vorher benutzen. Es wurde nur in ein pfändungsschutzkonto umgewandelt und soll nur das Guthaben bis 1.178,59€ Schutzen vor einer Pfändung.
Nun muss er hoffen das es morgen aktiv ist er hat es ja erst letzten Donnerstag in ein P-Konto umwandeln lassen
am 25.09.19 und gestern kam das mit der Pfändungssache von der Bank er war aber gleich am 25.09.19bei der Sparkasse und hat das Konto in ein P Konto umwandeln lassen und hat auch gleich ein Dauerauftrag machen lassen 100€ monatlich bis Januar das sagte mein Kumpel auch der Handyfirma
Alles gut. Habe mich nochmal kurz schlau gemacht.
bei Sozialleistungen wie zum Beispiel dem alg2 hat dein Kumpel 7 Tage pfändungsschutz.
das bedeutet auch wenn das p-Konto noch nicht aktiv ist , aber die Pfändung bereits aktiv ist dann passiert nichts wenn das alg2 morgen drauf kommt.
die Leistung vom Jobcenter muss dann trotzdem ausgezahlt werden.
Vielen Dank werde ich meinem Kumpel so weiter geben ihnen einen schönen Abend.
Bis 1184 € monatlich ist sein Konto geschützt. Allerdings kann er "Überschuss" nicht in den nächsten Monat übertragen.
Was verstehst du unter „Überschuss“ ?
geld welches in dem Vormonat zu viel war wird Anfang nächsten Monats gutgeschrieben.
Wie ist es eigentlich bei seinen Onlinebanking sieht er ob das Jobcenter morgen überwiesen hat oder was steht da ? oder kann er es gar nicht mehr nutzen ?
Solange nur eine Pfändung kommt,kann er froh sein. Wenn ein Haftbefehl kommt wird es schlimmer. Er hat vermutlich keine Kinder um die er sorgen muss . Dann sollte er einfach bezahlen und gut ist.
STOP !
es gibt einen Haftbefehl. Dieser ist aber im Vergleich zum normalen Polizeilichen Haftbefehl nichts.
dieser Haftbefehl welcher vom Gerichtsvollzieher kommt gibt dem Gerichtsvollzieher nur die Möglichkeit den Schuldner für kurze Zeit ( maximal 6 Monate ) festhalten zu können. Das passiert aber auch nur wenn der Schuldner sich weigert die vermögensauskunft ( früher Eidesstattlich Versicherung ) abzugeben.
sollte so etwas geschehen dann muss der Gerichtsvollzieher nach der Unterschrift den Schuldner sofort (!) freilassen.
Wenn der Gerichtsvollzieher jemand ohne androhung der Vermögensauskunft in Erzwingungshaft steckt,wäre das praktisch illegal? ich wünschte hier wäre ein Anwalt,der sich auskennt...
Das wird so niemals passieren.
der Gerichtsvollzieher fordert den Schuldner vorher per Brief auf sich innerhalb von 2 Wochen zu melden. Entweder zahlt der Schuldner innerhalb dieser Frist die Gesamtschuld oder vereinbart mit sofortiger Anzahlung eine Ratenzahlung. Oder der Schuldner erscheint zum Vorgegebenen Termin zwecks Unterschrift der vermögensauskunft.
nur wenn der Schuldner sich weigert die vermögensauskunft abzugeben , kann eine Verhaftung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen.
Haftbefehl? Den gibts nicht, bzw. nur wenn er sich weigert mitzuwirken falls der Gerichtsvollzieher kommt und keine Antworten gibt. Ansonsten gibts keine Haft für Schulden.
Gibt's schon. Manche Gerichtsvollzieher sind wirklich dreist und drohen mit Haftbefehl,auch wenn man wenig Geld hat, nur damit die schnellstmöglichst ihr Geld bekommen. Denen interessiert auch nicht,wenn du wenig Geld hast .
Tun sie nicht, erzähl keinen blödsinn. Wenn man sich weigert die Vermögensauskunft abzugeben (vollständige Angaben über sein Vermögen, Einnahmen etc.) dann kann er einen mit einer Ordnungshaft dazu zwingen diese Angaben zu machen. Diese ist auch sofort danach wieder vorbei sobald man die Angaben gemacht hat). Für die Schlden selbst gibt es keine Haft.
Also wenn ein Gläubiger dir schreibt,es könnte Erzwingungshaft drohen,und es nicht direkt vom Gerichtsvollzieher kommt, ist das nicht ernst zu nehmen ,oder was?
nur wenn man vorhat vor dem Gerichtsvollzieher obwohl er über die Folgen aufklärt zu sagen ich sage nicht welche Einkünfte und welches Vermögen ich habe und zahlen tu ich auch nicht. Ein normaler Mensch der nichts zu verbergen hat macht die Angaben und gut ist.... und wenn ich Einkünfte oder Vermögen habe dann zahle ich meine Gottverdammten schulden auch.
er hat gleich nach dem er bei der Bank war bei der Handyfirma angerufen und gesagt das er mit der Sparkasse einen Dauerauftrag gemacht hat und die 100,- Monatlich gleich abgehen.
Wie ist es eigentlich bei seinem Onlinebanking sieht er das das JC überwiesen hat oder wird sein OB auch gesperrt?