Körperlich schwere Arbeit beim Schulpraktikum?
Ich mach seit jetzt fast 3 Wochen ein Praktikum bei einem Blumenfachgeschäfft, alles schön und gut.
Aber letztens durfte ich beispielsweise eine sehr sehr sehr schwere Kiste mit Müll wegschmeißen, man bekam sie nicht gezogen oder getragen. (Alleine.)
Die Chefin meinte nur, ich solle mir jemanden suchen der stark sei. Naja, hab dann meinen Freund auf der Arbeit angerufen und ihn um Hilfe geboten. (Er arbeitet nebenan.)
Naja, heute durfte ich dann ALLEINE Baumstämme wegschmeißen, nun tun mir meine Lenden weh. Die Chefin wusste genau, dass ich es alleine nicht schaffe die Baumstämme selbst zuentsorgen und meinte dann wieder „frag deinen Freund um Hilfe.“ Da ich als Praktikantin mit Sicherheit ja das tun muss, was mir gesagt wird, hab ich es dann gemacht. Das Problem ist dabei nur, dass er dann auch wieder los musste da seine Pause vorbei war.
Somit meine frage, darf sie eigentlich, oder müsste ich es nicht machen?
und an die Pausenzeiten hält sie sich auch nicht ganz. Ich arbeite länger als 6std also steht mir laut Gesetz doch 1std Pause zu, oder irre ich mich?
Und ich musste letztens auch 400l Erde alleine schleppen, wieder ohne jegliche Hilfe.
3 Antworten
Mädel.
Du bist praktikantin...erstens..und zweitens..wärst du nicht da müsste die Arbeit dennoch gemacht werden.
Ich gehe nicht von aus dass du einem ganzen Ahorn Baum oder Eiche tragen musstest.
die Arbeit muss gemacht werden.... und ihr habt bestimmt Sackkarren wie andere Läden auch.
Komm du mal in die Lehre - du wirst 3 Jahre mords den Spaß haben^^
Also ja...sie darf von dir den Einsatz verlangen - du has kein Welpenschutz
Das erlaubt einem Arbeitgeber aber weder das ArbZG noch das JArbSchG schwerwiegend zu verletzen. Das gilt übrigens für Auszubildende genauso.
Verletzen? Hat sie was von verletzen geschrieben?
Mein Sohn is Azubi als Elektriker...und kein Gesetz verbietet es dass die mal nicht eine gewischt bekommen :D
Das ArbZG ist hier in Verbindung mit dem JArbSchG verletzt, da die verpflichtenden Pausenzeiten nicht eingehalten werden. Kostet den Arbeitgeber bis zu 15.000€ Bußgeld.
Die weitere Verletzung des §22 JArbSchG würde noch einmal pauschal 1.500€ Bußgeld kosten.
Eine Stunde Pause steht dir nicht nur zu, sie ist verpflichtend.
Auch eine unangemessen schwere körperliche Arbeit ist nicht erlaubt, §22 Abs. 1 Nr. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz steht dem entgegen.
(1) Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden
1. mit Arbeiten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen [...]
Ich gehe hier mal davon aus, dass du jugendlich bist, bei einem Schulpraktikum dürfte das wohl der Regelfall sein.
Klar steht dir zumindest deine Pause zu. Aber stell dich nicht so an, das leben ist nicht leicht und wenn du die anstrengende Arbeit durchziehst, weißt du die Leute vom Bau etc. zu schätzen, passt gut in der Schule auf und suchst dir einen anderen job.
Nein, wir haben keine Sackkarren.
Dennoch waren es Baumstämme, keine kleinen sondern recht große die ich mit meinen 1,55 alleine schleppen musste.