Könnt ihr mir bei bwl helfen?

1 Antwort

1) Ist mir nicht ganz klar, was die wollen. Aber ich würde mal sagen ja, sie kann das Geld aus der kasse nehmen, und das als Privatentnahme verbuchen.

2) das wird mir eigentlich noch weniger klar. Aber ich würde mal sagen ja, genau so wie unter 1). Er kann das Privatentnahme verbuchen. ich wüßte nichts, was dageggen sprechen würde. Es kommt aber darauf an, ob der Gewinn ausschüttungsfähig ist. Wenn es sich um nicht zahlungswirksame Buchgewinne handelt kann auch nichts ausgeschüttet werden.

3) das kann man natürlich leicht durch googeln herausbekommen

4) musst du auch mal googeln, das erste was mir einfällt, zusätzliche kapitalaufbringung für neue Investitionen