Können Tickets vom Umtausch/Storno ausgeschlossen werden?
Kann ein Anbieter, für Fussball Tickets, grundsätzlich den Storno von einer Bestellung ausschließen wenn diese über das Internet (versehentlich) bestellt wurden?
Was ist mit dem Widerrufsrecht im Fernmeldeabsatzgesetz, etc.?
Danke vorab!
5 Antworten
Wie kann man bitte Tickets online versehentlich bestellen????
Aber um Deine Frage zu beantworten:
Ja, hier kommt das Fernmeldeabsatzgesetz nicht zum Einsatz bzw. es handelt sich hier um eine der wenigen Ausnahmen!
Auch hier nachzulesen:
Muss man manchmal auch mit Absicht so machen, weil die sonst die Antwort nicht verstehen, wenn man plötzlich andere Begriffe verwendet.
OK, diesmal war es ein Versehen! 😎
Lach, jetzt fällt es mir auch auf. -melde ;)
Sorry für den Fehler und danke für euer Verständnis.
noch nie einen Fehler gemacht herr alarm67??? man verrutscht einfach in der Datumsauswahl im Kalender in der Zeile und schon hat man Karten für einen falschen Termin an der Backe. Aber Herrn Schlau passiert das ja nicht.
Wenn jemand eine Frage stellt weil er sich vertan hat, muß man keine dummen Fragen stellen. Also sag ich mal mit der Gegenfrage hast Du Dich vertan. Aber, um sie Dir zu beantworten: Man Hat einen falschen Termin gewählt. Der Anbieter ist aus dem Schneider weil der Gesetzgeber eine Verbraucherunfreunliche Ausnahme im Fernabsatzgesetzt zugelassen hat. Servicewüste Deutschland
Du darfst die vielen Fragezeichen nicht überbewerten. Das Maß, dass du anderen abverlangst, solltest du selbst anlegen: dann bist du ebenso wenig vorschnell bei deinen eigenen Urteilen; denn nichtsda "Servicewüste Deutschland".
Erstens ist es ganz schön vermessen, es so stark zu kritisieren, wenn eine Ausnahme von einer Ausnahme gemacht wird. Wenn einem der kleine Finger gereicht wird, sich dann beschweren, dass es nicht gleich die ganze Hand ist?
Zweitens und letztens gibt es für den Fall des Irrtums ganz einfach eigenständige Regeln; man ist insofern auf das Fernabsatzrecht schlicht nicht angewiesen. Die Erklärungen sind wegen Irrtums anzufechten und dann ist der Vertrag rückwirkend nichtig. Man hat dann nur für den Schaden einzustehen, der aufgrund des Irrtums entstanden ist - das scheint mir allerdings angebracht zu sein.
das mit dem Irrtum ist eine gute Idee. Warum hast du die dem Otto nicht gleich mitgeteilt. Ich habe für die Lösung des Problems einen andern Weg gewählt. Ich habe mich mit dem Veranstalter in Verbindung gesetzt. Die sind an zufriedenen Kunden interessiert, haben eine Stornofreigabe gemacht und jetzt hab ich für kleines Geld umbuchen können. Ob das nur über das Reservierungsportal geklappt hätte, weiß ich nicht... aber egal ES HAT GEKLAPPT
"Warum hast du die dem Otto nicht gleich mitgeteilt?"
Asche auf mein Haupt; genau das habe ich mich vorhin schon selbst gefragt. Wahrscheinlich hatte ich damals überlesen, dass es sich um eine versehentliche Bestellung handelte. Das hat der Otto ja nur in einem Wort in Klammern geschrieben. Damit musste die gegebene Antwort auf mich ausreichend erscheinen bzw ich hatte mir wohl über den Inhalt keine großen Gedanken gemacht. Mich hat nur der Begriff "Fernmeldeabsatzgesetz" gefreut :D
Herzlichen Glückwunsch zu deinem Weg und vielen Dank fürs Teilen deiner Erfahrung! Kommunikation kann schon eine tolle Sache sein ;)
Wenn man nicht alles selber macht, kann es "versehentlich" passieren ;-)
Danke für die Antwort!
Also, generell gibt es bei diesen Dingen wirklich kein Recht auf Umtausch.
Ausschluß vom Fernabsatzgetz!!!
Mein Tipp, wenn ihr die Karten für eine Veranstaltung Theater/
Musical gebucht habt und ihr die Karten nur für einen anderen Termin
wollt, setzt Euch mit dem Veranstalter in Verbindung. Der ist meist
daran interessiert zufriedene Kunden zu haben und wird wenn ihr
freundlich erklärt warum ihr umbuchen wollt wird er ggf..eine
"Stornofreigabe" machen. Danach müßt ihr euch dann nochmal mit dem
Ticketunternehmen in Verbindung setzen, eine Stornogebühr entrichten und
schon ist euer Fehler einer Fehlbuchung für "kleines Geld" aus der
Welt. Es kann dann eine Weile Dauern bis ihr den Betrag erstattet
bekommt. (max 14 Tage schätze ich!):
Bei mir hat das geklappt. Die Sache hat mich etwas Zeit, freundliche
Emails und Telefonate gekostet. Ich verstehe jetzt auch die
Veranstalter, der Hintergrund für den Ausschluß sind Fakebuchungen, die
ohne Ausschluß der Stornierung den Veranstalter eine Menge Geld kosten
würden.
Die Ticketunternehmen reagieren meist etwas sehr zäh, da sie
Dienstleister sind und nur geringes Interesse am Umtausch haben. Viel
Erfolg
Dir ist aber schon klar (ich glaube eher nicht), dass sich Deine Kommentare und Deine Antwort auf eine Frage beziehen, die vor über einem Jahr gestellt wurde!
Wenn sie als Betroffene auf diese Seite gestoßen ist, ohne aktives Mitglied zu sein, werden andere Betroffene das auch tun. Und sie werden wahrscheinlich dankbar sein für ihren Beitrag.
Ich weiß noch, wie oft ich mich vor meiner aktiven Zeit hier aufgeregt habe über "unvollständige" Beiträge, die sich gleichwohl so zahlreich aufdrängen, wenn man ein Problem googelt.
Na ja, ist ja dennoch nicht verkehrt, hierauf mal freundlich hinzuweisen. Aber grundsätzlich gebe ich Dir da vollkommen recht!
Ja können Sie. Näheres:
Wie versehentlich? Man bestätigt mehrmals und gibt persönliche Daten ein. Umtauschrecht besteht nicht. Biete Sie bei Verkaufsplattformen an.
ich finde es ziemlich dämlich wie man die Frage stellen kann, wie man tickets versehentlich bestellen kann. ganz einfach man klickt im kalender ein falsches datum an. Herr alarm 67. Aber wahrscheinlich haben sie noch nie einen Fehler gemacht
Fernmeldeabsatzgesetz :D
Einfach genial xD Und nichts für ungut, mir passiert es auch sehr oft, dass Begriffe von Fragenden vollkommen automatisch übernehme, egal wie verrückt sie sind.