Können Obdachlose auch ein Bußgeld wenn der Ausweis abgelaufen ist?

1 Antwort

Natürlich.

Auch obdachlose Personen sind ausweispflichtig, wenn sie sich dennoch in Deutschland aufhalten.

Demnach können sie auch gegen diese Pflicht verstoßen und ergo ein Bußgeld bekommen.

Das dieses evtl nicht gezahlt werden kann macht keinen Unterschied. Verhängte Bußgelder verjähren nicht. Bessert sich die Situation des Betroffenen, wird das Bußgeld früher oder später gepfändet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt 🛂 seit 10 Jahren