Können Obdachlose auch ein Bußgeld wenn der Ausweis abgelaufen ist?
In der Regel nicht oder weil sie es eh nicht bezahlen können oder?
1 Antwort
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Ausweis
Auch obdachlose Personen sind ausweispflichtig, wenn sie sich dennoch in Deutschland aufhalten.
Demnach können sie auch gegen diese Pflicht verstoßen und ergo ein Bußgeld bekommen.
Das dieses evtl nicht gezahlt werden kann macht keinen Unterschied. Verhängte Bußgelder verjähren nicht. Bessert sich die Situation des Betroffenen, wird das Bußgeld früher oder später gepfändet.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachbearbeiter im Einwohnermeldeamt 🛂 seit 10 Jahren