Können die Betreuer vom Frauenhaus das wirklich verbieten?
Eine Bekannte von mir ist ins Frauenhaus geflüchtet. Sie wurde von ihrem Freund auf die übelste Art und Weise verprügelt. Er ist auch Alkoholiker.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Sie wohnt in Baden-Württemberg. Ursprünglich kommt sie aus Bayern. Irgendwo im Allgäu. Sie hat jetzt gerade 2 Wochen Urlaub.
Sie wollte jetzt in ihrem Urlaub ein paar Tage weg fahren. Also nach Bayern wo sie ursprünglich her kommt. Die Betreuer haben ihr das allen ernstes verboten. Können sie das wirklich verbieten? Natürlich gibt es Regeln im Frauenhaus an die man sich halten muss. Man darf keinen Alkohol trinken. Das ist ja auch in Ordnung. Man kann doch niemandem verbieten in seinem Urlaub weg zu fahren.
Können sie das wirklich verbieten?
Ich mache eine Umfrage. Trotzdem bitte mit Begründung da uns die Antworten wirklich wichtig sind. Dankeschön
Das Ergebnis basiert auf 18 Abstimmungen
11 Antworten
Ich kenne dazu keine Gesetze oder Vorschriften, daher stimme ich nicht ab.
Sie ist ein erwachsener Mensch und darf selbst entscheiden wann sie wohin geht. Aber ich würde sagen dann verliert sie ihren Platz im Frauenhaus, immerhin kann man den ja nicht Wochenlang für sie freihalten. Und allzu wichtig scheint ihr der Schutz dann auch nicht zu sein.
Verboten haben sie es ihr sicherlich nicht, aber vermutlich mit Nachdruck davon abgeraten. Zu ihrer Sicherheit, ist das wohl die beste Entscheidung.
Zudem wissen sie auch, dass Frauen oft zu ihren gewalttätigen Partner zurückkehren.
Sie hat zu mir auch allen ernstes gesagt, dass sie ihn immer noch liebt.
verieten vlt nicht, aber in der zeit wäre es sinvoller sich etwas neues zu suchen da ein Frauenhaus auch nur eine notlösung ist.
Wenn sie dorthin zurückgeht, wo ihr Peiniger ist und sie dort auch noch die Möglichkeit hat, zwei Wochen zu übernachten, dann sieht es danach aus, dass es entweder gar nicht so schlimm war mit ihrem Partner oder sie so dumm ist und sich weiter prügeln lassen will.
In beiden Fällen hat sie den Platz im Frauenhaus nicht nötig und sollte ihn für eine Frau frei machen, die wirklich aus ihrer Beziehung raus muss und ihr Leben ändern will.
Sie können ihr den Urlaub zwar nicht verbieten, aber sie können sie vor die Tür setzen.
Denn wer freiwillig zu seinem Peiniger zurückgeht, hat diese Hilfe nicht verdient!
Ihr Freund wohnt ja in Baden-Württemberg. Hätte ich vielleicht dazuschreiben sollen. Sie kommt ursprünglich aus Bayern
Die "Betreuer" haben das Hausrecht. Wenn sie mehrere Tage in ein anderes Bundesland fahren kann, braucht sie das FH ja auch nicht wirklich - und muss den Platz freigeben.
Ihr Freund weiß ja nicht wo sie wohnt. Ich weiß wo das Frauenhaus ist. Dürfte es ehrlich gesagt auch nicht wissen. Er weiß auch nicht wo sie in Bayern wohnt.