Kleingewerbe anmelden für Verkauf über eBay?

3 Antworten

Somit müsst ihr euch (mMn) keine Sorgen über die Moral und auch keine Sorgen über die Legalität dieser Einnahmequelle machen.

Vollkommen irrelevant

Aus verschiedenen Quellen habe ich gehört, dass ich hierfür wahrscheinlich ein Kleingewerbe anmelden muss.

Es gibt kein Kleingewerbe.

Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht gibt es diesbezüglich Freigrenze/Freibeträge. 

Beim Finanzamt musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln, dieses wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst.

Weiß jemand von euch wie teuer das ist?

25-50€ beim Gewerbeamt.

(Ich habe vor 200-300€ im Monat zu verdienen, Steuern sollte ich also keine Zahlen müssen)

Umsatzsteuer: sofern du kein Kleinunternehmer bist, sind i. d. R. 19 % des Umsatzes fällig. Die USt hast du in Form der MwSt. an deine Kunden weitergereicht. 

Einkommensteuer: Hier werden alle Einkunftsarten zusammengerechnet und bilden nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dein zu versteuerndes Einkommen. Bis zur Höhe des Grundfreibetrages fällt keine Steuer an.

Gewerbesteuer: Das FA setzt ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € einen Messbetrag fest, deine Wohnsitzgemeinde (bzw. die wo der Sitz deines Gewerbes ist) wendet darauf ihren Hebesatz an und setzt dann Gewerbesteuer fest. Und bevor nun einzelne User rumheulen: in den Stadtstaaten erfolgt die Festsetzung durch die Finanzämter .

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

PhilT988 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 12:24

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

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Als erstes mal schauen was du meinst. Meinst du wirklich ein Kleingewerbe oder ein Gewerbe, das unter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG fällt. :)

Wenn du dann noch 18 Jahre alt bist, dann kannst du dich informieren:

Du läßt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.

in auf jemanden gestoßen der mir Produkte mit hohem Rabatt verkaufen kann.

Klingt mach Ladenhüter, die er nicht los bekommt. Ich hoffe, du hast mal geschaut wie gut sich diese Sachen wirklich verkaufen lassen.

Ich habe selber auch solche Artikel, die du mir gerne mit hohen Rabatten abkaufen kannst. :)

Du muhst das mal so sehen: Jeder Artikel der bei dir im Lager liegt und nicht verkauft wird, ist totes Kapital. :)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

anTTraXX  27.06.2024, 12:18
Meinst du wirklich ein Kleingewerbe oder ein Gewerbe..

Da es das erste nicht gibt erübrigt sich die Frage.

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PhilT988 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 12:21

Überprüft habe ich alles, ich persönlich gehe an sowas immer mit einer großen Menge an Skepsis ran.

Vor allem in den heutigen Tagen in den viel online betrogen wird und es etliche Möchtegern reiche gibt, die irgendwelche dubiousen Kurse verkaufen wollen...

Danke für die Antwort, ich werde mal bei der IHK fragen.

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Aus verschiedenen Quellen habe ich gehört, dass ich hierfür wahrscheinlich ein Kleingewerbe anmelden muss.

Die Gewerbeordnung kennt nur kein Kleingewerbe. Du kannst also nur ein Gewerbe anmelden - wie gross dieses Unternehmen ist, interessiert das Gewerbeamt absolut nicht. Es spielt also keine Rolle, ob du das alleine machst und einen Jahreumsatz von 0,00€ hast oder ob sich dahinter ein Unternehmen mit tausenden Mitarbeitern und Millionengewinnen verbirgt. Gewerbe ist Gewerbe.

Ich habe vor 200-300€ im Monat zu verdienen, Steuern sollte ich also keine Zahlen müssen

???

Glaubst du, dass du diese monatlichen Einnahmen am Jahresende unter den Tisch fallen lassen kannst? Das hast du da als Einkommen bei der Einkommenssteuer anzugeben und natürlich zahlst du dann auch Steuern dafür.

Und wenn du keinen Gebrauch der Kleinunternehmerregelung machst, dann hast du sogar bei jedem Verkauf an Endverbraucher die gesetzliche Umsatzsteuer auszuweisen, diese vom Kunden zu vereinnahmen und an das Finanzamt abzuführen. (Dabei darfst du dann allerdings die an deine Lieferanten bereits bezahlen Vorsteuern als geleistete Zahlung von der abzuführenden Umsatzsteuer abziehen.)


PhilT988 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 12:27

Dass ich keine Steuern zahlen müsse, habe ich daraus gedeutet, dass ich den (in anderen Antworten auch erwähnten) Grundfreibetrag bei diesen Zahlen nicht überschreiten sollte.

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anTTraXX  27.06.2024, 12:30
@PhilT988

Aber nur dann wenn du sonst nichts weiter verdienst,

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PhilT988 
Beitragsersteller
 27.06.2024, 12:32
@anTTraXX

Das wäre soweit der Plan.

Momentan arbeite ich noch bei einem Discounter, aber je nachdem wie die "Online Geschäfte" laufen, soll das diesen Beruf ersetzen.

Gibt es da irgendwelche Tipps für die Übergangsphase?

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anTTraXX  27.06.2024, 12:34
@PhilT988

Dann werden sowohl die Gewerbeeinkünfte als auch die Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis zusammengerechnet

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