Klausur außerhalb Unterrichtszeit?
Hey,
rein interessehalber:
Eine Lehrerin mahnte uns (Oberstufe in Bayern) vor einigen Tagen, bei unserer mündlichen Klausur unbedingt den Zeitplan einzuhalten und nicht den Unterrichtsablauf zu stören - sonst dürften künftige Oberstufenschüler womöglich mündliche Klausuren nicht mehr am Vormittag bzw. während der regulären Unterrichtszeit absolvieren und müssten stattdessen (trotz Unterricht z. B. am Morgen) für die Prüfung extra nochmal nachmittags in die Schule.
Heißt, ihre Klausur fiele in die unterrichtsfreie Zeit.
Mich betrifft das ja sowieso nicht, aber aus Neugier würde ich gerne wissen, ob das denn (in Bayern) erlaubt wäre? Google konnte mir nicht so weiterhelfen :)
Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Angekündigt denke ich schon. Die Schule legt doch die Unterrichtszeiten fest? Ich glaube aber, dass sie dannn vormittags nicht kommen müssen.
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Sie verschiebt eure Klausur in der unterrichtsfreien Zeit, sodass andere Schüler dann eben nicht in der unterrichtsfreien Zeit halten müssen? Habe ich es richtig verstanden? Wo ist dann der Sinn?
Bei uns war es damals so, dass die mündliche Klausur eben ab 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr gehalten wurde. Wenn nicht alle Schüler bis dahin „abgearbeitet wurden“, dann teilte man die Klausur auf zwei Tage auf. Und damit hatten auch keine anderen Lehrer ein Problem. Dass die Schüler dann extra für eine Klausur zu einer anderen Zeit kommen, wäre ja ungerecht, ist ja schließlich ihre freie Zeit.
Aber ob man das genau darf oder nicht darf, weiß ich nicht. Wäre zumindest das erste Mal, dass ich davon höre. Aber warum sollte euch eure Lehrerin auch irgendwie anlügen?
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Ist vielleicht etwas umständlich ausgedrückt, sorry, haha.
Momentan ist das bei uns auch so, die Klausuren finden von 8 bis 13 Uhr zu gesonderten Terminen pro Prüfling statt. Dadurch kann es aber (durch aufbrechende oder zurückkehrende Prüflinge) zu Störungen des weiteren Unterrichts kommen. Die Warnung war nun: Finden solche Störungen statt, werden die mündlichen Klausuren nicht mehr parallel zum regulären Unterricht abgehalten (samt Entfall der Stunden des Faches, in dem geprüft wird), sondern es gibt vormittags normalen Unterricht und nachmittags finden dann die Prüfungen statt, obwohl die Schüler dann eigentlich frei hätten.
Okay, trotzdem danke! Ich glaube natürlich auch nicht, dass sie uns mutwillig anlügt, aber sie hat schon manche Maßnahmen ergriffen, die so eigentlich nicht erlaubt wären - etwa Benotungen oder Hausaufgaben in Intensivierungsstunden etc. Nichts Schlimmes, aber deswegen wollte ich mich mal erkundigen, ob jemand Näheres weiss!
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Hast du einen Vertrag mit der Schule unterschrieben, in denen Nachmittagsstunden ausgeschlossen sind? Ich denke nicht. Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Prüfungs- oder Schulzeiten auf den Vormittag.
Die jetzige Regel ist einfach nur bequemer für die Lehrer.
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Nein, natürlich nicht, wir haben ja auch fast jeden Tag Nachmittagsunterricht. Es ging mir nur darum, ob solche Prüfungen auch außerhalb der regulären Unterrichtszeiten gelegt werden dürften (sprich, vormittags findet bspw. der Englischunterricht normal statt, und nachmittags - wo eigentlich unterrichtsfreie Zeit wäre - werden dann die individuellen Prüfungen angesetzt)