Kirchensteuernachzahlung nach Auflösung von Fondssparen o. ä nicht bezahlen ...was passiert?

2 Antworten

Von Experte Mungukun bestätigt
und im Anschluss an die Einkommensteuererklärung ordnungsgemäß die dafür anfallende Lohnsteuer nachgezahlt.

Nein, sondern die fällige Nachzahlung der ESt.

Jetzt kommt jedoch noch eine Aufforderung zur Nachzahlung der dafür "fälligen" Kirchensteuer (Austritt ist leider noch nicht erfolgt) per Post.

Logisch.

Was würde passieren, wenn man diese nicht bezahlt?

Mahnung, Vollstreckungsankündigung, Vollstreckung.

An einigen Stellen im Internet ist zu lesen, dass "Hinterziehung von Kirchensteuer" nicht strafbar ist

Das ist zum Einen falsch, und zum Anderen läge keine Hinterziehung vor, sondern eine Nichtzahlung. Veranlagt ist die KiSt ja bereits, somit kann sie auch nicht mehr hinterzogen werden.