Kirchensteuernachzahlung nach Auflösung von Fondssparen o. ä nicht bezahlen ...was passiert?
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt: Jemand hat sich im Jahr 2023 einen Fondssparplan/Investmentsparen o. ä. vorzeitig auszahlen lassen, damit einen Gewinn gemacht und im Anschluss an die Einkommensteuererklärung ordnungsgemäß die dafür anfallende Lohnsteuer nachgezahlt.
Jetzt kommt jedoch noch eine Aufforderung zur Nachzahlung der dafür "fälligen" Kirchensteuer (Austritt ist leider noch nicht erfolgt) per Post.
Was würde passieren, wenn man diese nicht bezahlt?
An einigen Stellen im Internet ist zu lesen, dass "Hinterziehung von Kirchensteuer" nicht strafbar ist, wo anders liest man dann doch wieder eher verwirrendes zu dem Thema.
Vielen Dank & schöne Grüße :-)
2 Antworten
und im Anschluss an die Einkommensteuererklärung ordnungsgemäß die dafür anfallende Lohnsteuer nachgezahlt.
Nein, sondern die fällige Nachzahlung der ESt.
Jetzt kommt jedoch noch eine Aufforderung zur Nachzahlung der dafür "fälligen" Kirchensteuer (Austritt ist leider noch nicht erfolgt) per Post.
Logisch.
Was würde passieren, wenn man diese nicht bezahlt?
Mahnung, Vollstreckungsankündigung, Vollstreckung.
An einigen Stellen im Internet ist zu lesen, dass "Hinterziehung von Kirchensteuer" nicht strafbar ist
Das ist zum Einen falsch, und zum Anderen läge keine Hinterziehung vor, sondern eine Nichtzahlung. Veranlagt ist die KiSt ja bereits, somit kann sie auch nicht mehr hinterzogen werden.
Dann klagen sie sie ein.