Kindesunterhalt ab 18?

6 Antworten

von seiner Ausbildungsvergütung darf er 100 Euro abziehen. Wohnt er zuhause, ist vom Rest (830) die Hälfte anrechenbar, also 415 Euro.

Deinen Unterhalt musst Du nach der Düsseldorfer Tabelle berechnen. Da das Kind bereits 18 ist, darf das Kindergeld (250) voll abgezogen werden.

vom Rest sind die 415 Euro anrechenbar. Bleibt was über, musst Du es zahlen.

Nur eine Beispielsrechnung. Die genauen Zahlen musst Du anhand Deines Einkommens selber raussuchen.


Kessie1  10.08.2024, 22:09

Falsche Rechnung! Denn das Kind ist volljährig und Kindergeld, als auch Ausbildungsvergütung (bis auf 100 EUR) werden nun voll auf den Bedarf angerechnet und BEIDE Elternteile sind zum Barunterhalt verpflichtet.

0

Ab 18 sind BEIDE Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Wenn er noch bei einem Elternteil wohnt, dann ergibt sich sein Bedarf aus dem unterhaltsrechtlichen Netto beider Elternteile.

Seine Ausbildungsvergütung wird, bis auf 100 EUR, genauso auf den Bedarf angerechnet wie das volle Kindergeld.

Hast du also bislang an die Mutter gezahlt, hättest du den Unterhalt punktgenau zu seinem 18.ten Lebensjahr einstellen sollen (es sei denn, es gibt einen Unterhaltstitel).

Denn ab diesem Zeitpunkt muss sich das volljährige Kind selbst um seine Ansprüche kümmern, die sich gegen beide Elternteile richtet.

Ob du also noch was zahlen musst, kann man so auch nicht beurteilen ohne genaue Summen zu kennen.

Sollte es also keinen Titel geben, dann stelle die Zahlungen umgehend ein und warte was passiert.

Gibt es einen Titel, dann wird es leider etwas umständlicher... Denn entweder der Volljährige rückt den Titel im Original nun freiwillig raus, erklärt schriftlich den Verzicht daraus zu pfänden oder erstellt einen Teilverzicht, wenn sich herausstellt, dass er eben nicht mehr die titulierte Summe von dir zu erwarten hat.

Wenn man jetzt mal von den 930 EUR ausgeht, dann hätte er wohl Netto so um die 730 EUR. Davon zieht man 100 EUR ab. Ergibt also 630 EUR plus Kindergeld = 880 EUR.

Ein Blick in die Düsseldorfer Tabelle verrät dir nun, dass beide Elternteile zusammen also nun mindestens zwischen 5301 und 5700 EUR unterhaltsrechtliches Netto haben müssten, damit er noch irgendeinen Anspruch hätte.

Er soll sich, wenn er meint er hat noch Bedarf, ans Jugendamt wenden. Die rechnen gerne für ihn. Und du hast den Anspruch die Einkommensunterlagen des anderen Elternteiles einzusehen, genau wie umgekehrt.

Gibt es einen Titel, dann fordere ihn unverzüglich auf den Titel heraus zu geben!

Nein, wenn er zuhause wohnt war es das.


Kessie1  10.08.2024, 22:07

Nicht zwingend...

0

Ja in der ersten Ausbildung, allerdings bist du und seine Mutter gleichermaßen für den Unterhalt zuständig und seine Ausbildungsvergütung ist anrechenbares Einkommen.

Da müsste jetzt ein Anwalt oder vergleichbares schauen was ihm zusteht.

Wie hoch war denn bisher Deine monatliche Unterhaltszahlung?

Desweiteren - mit Vollendung des 18. Lebensjahres werden beide Elternteile unterhaltspflichtig.

Folgen ein Link zu einem Unterhaltsrechner für Volljährige:

https://www.smart-rechner.de/unterhalt/ratgeber/volljaehrige_kinder.php


Hias682 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 07:26

222.50€

0