Kindesmutter will Kindesvater das Umgangsrecht entziehen. Darf sie das?
Hallo Ihr Lieben,
ich brauche mal euren Rat. Mein Lebensgefährte hat eine Tochter mit Down Syndrom, mittlerweile ist sie schon 19 Jahre alt. Die Tochter hängt sehr an ihm. Die Kindesmutter verlangt Plötzlich von ihm, dass er, wenn er sie mitnehmen will, eine Fachkraft dabei hat, die sich mit behinderten Menschen auskennt. Den entsprechenden Nachweis hierzu will sie auch sehen. Das alles tut sie, weil sie eifersüchtig auf unsere Beziehung ist und meinem Lebensgefährten das Leben schwermachen will. Sie will auch nicht, dass ich mit der Tochter Kontakt habe. Mein Lebensgefährte will das nicht durchgehen lassen. Verheiratet waren die beiden nie.
Nun meine Frage: An wen muss er sich wenden. Ist hier noch das Jugendamt zuständig, obwohl sie 19 Jahre alt ist und wenn ja, an welches muss er sich wenden? An das Jugendamt an seinem Wohnort oder das des Kindes? Oder aber muss er sich anwaltliche Hilfe suchen?
Für euren Rat wären wir unendlich dankbar.
4 Antworten
19 Jahre konnte er mit seiner behinderten Tochter umgehen und nun plötzlich braucht er eine "Fachkraft"?! Das ist wohl Schikane pur.
Den Umgang mit dir kann sie nicht verbieten, solange von dir keine Kindeswohlgefährdung ausgeht. Denn wenn das Kind bei ihm ist, dann kann er treffen wen er möchte.
Das Jugendamt erscheint mir hier der falsche Ansprechpartner. Die sind für Kinder zwischen 18 und 21 eh nur noch beratend tätig.
Ein Anwalt für Familienrecht wäre angebracht, wenn die Mutter seines Kindes weiter Zicken veranstaltet. Aber ohne, dass es dazu einen Beschluss gibt, kann sie wollen was sie will, es ändert nichts daran, dass es bis dahin so läuft wie bisher.
Verweigert sie das Kind aufgrund dessen, dann soll sein Anwalt einen Eilantrag bei Gericht stellen auf Durchsetzung des Umgangsrechtes.
Ich vermute !! jetzt einmal, dass die inzwischen volljährige Tochter unter Betreuung (der Mutter?? ) steht.
Ansprechpartner sollte aber durchaus noch das Jugendamt sein, ansonsten das Betreuungsgericht. Denn das was die Mutter hier macht entspricht eindeutig nicht mehr dem Wohl der zu betreuenden Person - soweit diese überhaupt unter einer solchen steht, denn über den gesundheitlichen Zustand der Tochten / deren Beeinträchtigungen erwähnst Du ja nichts.
Wahrscheinlich müsst ihr einen Rechtsanwalt für Familienrecht aufsuchen. Dann wird das ganze vor dem Familiengericht stattfinden, wenn die Mutter sich quer stellt.
Das hier ist sehr einseitig. Wir wissen nicht wie der KV dem Kind tatsächlich schadet. Man kann es zwar gut meinen aber trotzdem schaden anrichten. Die Mutter hat das Recht das zu hinterfragen. Solange wir hier nicht die sicht der KM haben kann man hierzu nichts sagen
Kann ich hier nicht beurteilen du könntest ja sonst was behaupten.
Geschadet hat er seiner Tochter nie, das weiß die Mutter auch!Wie gesagt, sie hängt sehr an ihm und der Mutter passt es nur nicht, dass wir zusammen sind. Die Tochter ist auch immer sehr gerne bei uns