Kindergeld und Unterhaltsvorschuss?
Guten Tag,
ich brauche euer Schwarmwissen.
Mein Freund hat eine 6 Jährige Tochter, die seit Januar bei uns lebt. Wir sind kurz danach in eine größere Wohnung gezogen, damit sie ihr eigenes Reich hat. Die Kindesmutter ist arbeitslos, hat mehrere kleine Kinder und wird auch wohl niemals arbeiten. Den Unterhalt hat mein Freund im März dann auch endlich eingestellt, da die Kleine schon bei uns lebte. Gemeldet ist sie aber noch bei der Mutter, da diese ihre Leistungen nicht verlieren möchte, unterschreibt sie uns nicht die Anmeldung bei uns. Problem ist, das sie weiterhin Kindergeld bekommt und keine Mitgliedsnummer rausrücken will, damit wir die Dinge dort richtig stellen können. Denn wir bekommen auch keinerlei Gelder, ob Kindergeld oder Unterhaltsvorschuss.
Also kommen wir zu meinen Fragen, wie erreiche ich es, das die Kindergeldkasse uns Auskunft gibt( das tun sie trotz Geburtsurkunde nicht), sodass wir das Kindergeld für die Kleine bekommen ? Und steht uns Unterhaltsvorschuss zu, wenn wir beide berufstätig sind ?
Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kessie1/1714931780934_nmmslarge__0_0_512_512_d0d8c4156c0806032a429d80fed1cb83.jpg?v=1714931781000)
Gemeldet ist sie aber noch bei der Mutter, da diese ihre Leistungen nicht verlieren möchte, unterschreibt sie uns nicht die Anmeldung bei uns.
Also auch noch Sozialhilfebetrug.. Entzückend!
Ohne Ummeldung kein Kindergeld.
Da würde ich der Guten mal klar machen, dass man auch gerne deswegen das Familiengericht entscheiden lassen kann! Und sollte sie meinen, dass sie sich nun am Kindegeld bereichern kann, obwohl das Kind nicht bei ihr lebt: Ohne Kindergeldnummer die zuständige Kindergeldstelle anschreiben oder anrufen mit allen wichtigen Daten. Den Sachverhalt ausführlich schildern, die Verweigerung der Mutter zur Ummeldung kund tun und mitteilen wann genau das Kind zu euch gezogen ist.
Anwalt einschalten, "freundlichen" Brief an Mutti schreiben lassen.
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/veraenderungen-mitteilen
Und den Unterhaltsvorschuss muss er bei der Unterhaltsvorschusskasse beantragen.
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Vielen Dank ! Telefonisch haben wir das Ganze mehrfach versucht, aber dann werden wir dies au dem postalischen Wege weiter versuchen. Und der Dame ist leider nicht mehr zu helfen, wenn sie weiß, das man mit ihr reden möchte, meldet sie sich Wochen nicht. Auch wenn ihre eigene kleine Tochter sie dann nicht sieht, ist es für sie vorrangig, allem aus dem Weg zu gehen, vor allem wenn dies mit Geld zu tun hat. Daher haben wir dies schon vor über einem Monat bei dem zuständigen Jugendamt gemeldet, aber auch von dort können wir anscheinend kaum Hilfe erwarten.
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Wenn die Mutter für das Kind Leistungen vom Jobcenter bezieht, obwohl das Kind nicht bei ihr lebt, dann ist das Sozialhilfebetrug. Abgesehen davon, dass ihr eine Rückzahlung droht, kann das auch strafrechtlich verfolgt werden.
Wenn ihr vor das Familiengericht geht, dann bekommt ihr sicher recht.
Alternativ könnte man in diesem Fall auch überlegen, ob ein bisschen "Erpressung" den Weg leichter macht: Droht an, dass ihr das Jobcenter und die Kindergeldkasse informiert, falls die Mutter die Ummeldung nicht bis Ende des Monats unterschrieben hat.
Unterhaltsvorschuss steht dem Kind zu als Ersatz dafür, dass die Mutter nichts zahlt. Ob ihr berufstätig seid, spielt keine Rolle.
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Dann werdet ihr um eine rechtliche Beratung und den Gang vor das Familiengericht nicht herumkommen. Denn so wie das klingt, braucht dein Freund die alleinige elterliche Sorge in allen Lebensbereichen.
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Das alleinige Sorgerecht wird ihm bald überschrieben, da sie mit einigen Kindern in eine Einrichtung ziehen muss und ihr Hälfte des Sorgerechts sonst ans Jugendamt und das möchte sie natürlich auch nicht. Unser Anwalt ist schon seit Geburt der Kleinen für uns da, denn es gab schon so einige Probleme was Hygiene, Ernährung, Elternrolle oder oder oder, anging. Aber es ist so, als ob weder Jugendamt, noch Familienkasse oder das Jobcenter möchte, das dieses Thema geklärt wird .
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Dann müsst ihr eben selbst vors Familiengericht. Denn nur die können Sorgerecht entziehen.
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Für Unterhaltsvorschuss ist nicht zwingend der melderechtliche Wohnsitz entscheidend. Das Kind muss lediglich nach Paragraph 1 Abs. 1 UVG bei einem Elternteil Leben. Also der Lebensmittelpunkt muss bei einem Elternteil liegen.
Die Berufstätigkeit ist nicht entscheidend für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Grundsätzlich kann ein Antrag gestellt werden. Man sollte bei Antragsstellung aber bereits mitteilen, dass es melderechtliche Probleme gibt. Innerhalb der Antragsstellung werden die weiteren Voraussetzungen geprüft.
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Vielen Dank für die Antwort. Leider geht sie jedem Gespräch aus dem Weg und man bekommt sie kaum zu Gesicht. Anrufe werden kaum abgenommen und wenn die Kleine zu Besuch bei ihr ist, wird sie einfach von einem Geschwisterchen zu uns gebracht. Habe noch nie jemanden gesehen, dem das Wohl der Kinder so am P*p* vorbei geht, wobei sie schon seit 15 Jahren Hilfe vom Jugendamt hat, keinerlei Besserung :(