Kindergeld trotz vollzeit?

2 Antworten

In diesen Fällen kommt regelmäßig ein Anspruch auf Kindergeld für eine Kind im einer Übergangszeit (4 Monate) oder für ein Kind ohne Ausbildungs-/Studienplatz (keine Beschränkung der Dauer) infrage. Nachzuweisen sind Bewerbungsbemühungen bzw. Ablehnungen. Ohne abgeschlossene Erstausbildung ist in diesen Zeiten eine Erwerbstätigkeit auch in Vollzeit anspruchsunschädlich.

Kindergeld gibt es nur während der Schulzeit, Erstausbildung oder Studium. In deinem Fall sind die Eltern nicht anspruchsberechtigt.


Beritan657 
Beitragsersteller
 24.07.2024, 03:14

ich kann doch nichts dafür dass ich nicht angenommen wurde. Ich will mich ja weiterhin bewerben

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LeckermaulVK  24.07.2024, 03:15
@Beritan657

Muahaha, die Familienkasse aber auch nicht 😁 😁 😁 Total witzig 😁 😁 😁 Danke 😁 😁 😁

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