kindergartenbeitrag bei kur

4 Antworten

Meine Ehrfahrung.....

Meine Freundin war auch für 3 Wochen zur Muki, zusammen mit unseren beiden Kindern. Auf Nachfrage in unserer Kita auf Kostenrückerstattung wurde mir mitgeteilt das die Kosten für den Zeitraum (Dauer des Kuraufenthaltes) zurückerstattet werden. Für beide Kinder ! Es reichte ein formloses Anschreiben und der Nachweis für den Kuraufenthalt im Original an den Träger. In meinem Fall wurde es mit dem Folgemonat verrechnet da die Kitagebühren abgebucht werden. Den Kurnachweis bekommst du auf Anfrage, nach "erfolgreich" abgeschlossener Kur vom Kurheim ausgestellt. Noch zur Info, wir haben einen Komunalen Träger.

Also würde ich dir empfehlen erst mal in Eurer Kita bzw. beim Träger direkt nachzufragen. Unter Umständen findest du sogar was in deinem Betreuungsvertrag.

Alles Gute für die Kur wünscht

doc.imod 


strulli 
Beitragsersteller
 16.05.2011, 17:51

bei uns ist die awo der träger(haben es aber abgelehnt.) werd es trotzdem mit einen nachweis mal versuchen.danke  für die Antworten :-)

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Ja, die Beiträge sind Jahresbeiträge die in 12 Teilen zu bezahlen sind. Der Platz wird weiter freigehalten und in dieser Zeit nicht mit einem anderen Kind besetzt. Du must den Beitrag ja auch bezahlen, wenn ihr in Urlaub seid, oder die Kinder krank sind.


strulli 
Beitragsersteller
 16.05.2011, 16:09

das stimmt schon,aber es ist ja kein urlaub.dachte ,man kann die kinder für den monat´abmelden. find ich nicht gut. nutze die leistung ja nicht.um den platz müßt ich mir keine sorgen machen...naja danke :-/

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Hermy58 hat Recht, der monatliche Beitrag ist trotz der Kur fällig (Die Miete für Deine Wohnung ja auch), wenn Du viel glück hast, dann kann Dir das Essengeld vielleicht erlassen werden.


docimod  16.05.2011, 16:59

Was heißt hier .....wenn du viel Glück hast, dann kann Dir das Essengeld vieleicht erlassen werden. ....bezahlst Du etwa Essengeld wenn dein(e) Kind(er) die Kita nicht besuchen? (Urlaub, Krank, Frei) Also ich nicht.

Mittagessen ist eine Zusatzleistung, welche ich, wenn ich sie nicht in Anspruch nehme gar nicht erst zu bezahlen brauche. 

Also das Essengeld gibts auf jeden Fall wieder bzw. braucht gar nicht bezahlt werden!

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Ich denke mal schon, weil der Platz ja für dich freigehalten wird.