Kinderbeihilfe Österreich?
Ich bräuchte bitte einen Experten in Sachen Kinderbeihilfe in Österreich. Meine Freundin hat die Kinderbeihilfe über die letzten 8 Jahre ausbezahlt bekommen, da ihr Vater gestorben ist die Summe beträgt insgesamt 14000€. Nun möchte das Jugendamt eine Rückzahlung in Höhe von 6000€. Nun zu meiner Frage, ist dies gesetzliche erlaubt bzw kann das Jugendamt aufgrund einer „finanziellen Notlage“ eine Rückzahlung von 6000€ fordern?
Mit freundlichen Grüßen Roman
1 Antwort
Erstens heißt das Familienbeihilfe und wird nicht vom Jugendamt, sondern vom Finanzamt bezahlt.
Zweitens: Rückforderungen sind natürlich legal, wenn die Voraussetzungen für die FBH doch nicht bestanden. Da wäre jetzt eben zu prüfen, ob das wirklich der Fall ist. Hat sie z.B. Leistungsnachweise für ein Studium nicht erbracht? Der Zusammenhang mit dem verstorbenen Vater ist mir nicht ganz klar.
Wenn sie Studentin ist, kann sie sich z.B. ans Sozialreferat der ÖH wenden. Aber dann mit genaueren Informationen.
Sie ist gerade Schülerin einer öffentlichen Schule falls diese Info wichtig ist.
OK, damit ist die Situation wieder ein bisschen anders. Die Rückforderung ist nicht die FBH selbst. Ich würde mich mit sowas an die zuständige Kinder- und Jugendanwaltschaft wenden. Jedenfalls aufpassen auf Fristen und rechtzeitig Rechtsmittel einlegen - die sollten auf dem Bescheid (wenn es einen solchen gibt) erklärt werden.
Um es genauer auszudrücken war sie 8 Jahre lang nach dem Tod ihres Vaters in einer WG. Sie ist momentan 16 Jahre alt und hat nun selbst die Familienbeihilfe welche 8 Jahre lang ihr Vater bekommen hätte selbst ausbezahlt bekommen. Den einzigen Grund welchen sie genannt bekommen hat war, dass sie die Kleidung welche ihr während ihrer Zeit in der WG bezahlt bekommen hat selbst zahlen muss, da sie so viel Familienbeihilfe bekommen hat. Der Betrag der Kleidung wären eben die genannten 6000€.