Kinderbeihilfe Österreich?

1 Antwort

Erstens heißt das Familienbeihilfe und wird nicht vom Jugendamt, sondern vom Finanzamt bezahlt.

Zweitens: Rückforderungen sind natürlich legal, wenn die Voraussetzungen für die FBH doch nicht bestanden. Da wäre jetzt eben zu prüfen, ob das wirklich der Fall ist. Hat sie z.B. Leistungsnachweise für ein Studium nicht erbracht? Der Zusammenhang mit dem verstorbenen Vater ist mir nicht ganz klar.

Wenn sie Studentin ist, kann sie sich z.B. ans Sozialreferat der ÖH wenden. Aber dann mit genaueren Informationen.


Bluemenkohl 
Beitragsersteller
 07.06.2021, 21:17

Um es genauer auszudrücken war sie 8 Jahre lang nach dem Tod ihres Vaters in einer WG. Sie ist momentan 16 Jahre alt und hat nun selbst die Familienbeihilfe welche 8 Jahre lang ihr Vater bekommen hätte selbst ausbezahlt bekommen. Den einzigen Grund welchen sie genannt bekommen hat war, dass sie die Kleidung welche ihr während ihrer Zeit in der WG bezahlt bekommen hat selbst zahlen muss, da sie so viel Familienbeihilfe bekommen hat. Der Betrag der Kleidung wären eben die genannten 6000€.

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Bluemenkohl 
Beitragsersteller
 07.06.2021, 21:19
@Bluemenkohl

Sie ist gerade Schülerin einer öffentlichen Schule falls diese Info wichtig ist.

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alfredo153  07.06.2021, 21:26
@Bluemenkohl

OK, damit ist die Situation wieder ein bisschen anders. Die Rückforderung ist nicht die FBH selbst. Ich würde mich mit sowas an die zuständige Kinder- und Jugendanwaltschaft wenden. Jedenfalls aufpassen auf Fristen und rechtzeitig Rechtsmittel einlegen - die sollten auf dem Bescheid (wenn es einen solchen gibt) erklärt werden.

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