Kennlernphase im islam?

2 Antworten

Da du Neu hier bist, möchte ich es dir gleich sagen:

Du darfst sie gar nicht kennenlernen.

Zuerst fragst du ihren Vormund, ob du sie heiraten darfst, dann kannst du sie in Beisein eines ihrer Mahram's kennenlernen.

Dann machst du den Nikkavertrag, worin festgelegt wird, wieviel du ihr zahlst, und wieviel sie nach der Scheidung erhält.

Danach könnt ihr standesamtlich heiraten.

Sowas klärt man vorher damit keine Probleme später gibt

Wenn Sie das nicht will dann kann es sein das du sie auch nicht willst

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Und Allah ﷻ weiß es besser