Kein Gefälle auf dem Balkon, Vermieter?

1 Antwort

Ja, für sowas gibt es festgelegte Werte:

http://www.stubenitzky-goettingen.de/download/M19.pdf

Kann das Wasser nicht abfließen, ist das schon mal eine Minderung der Nutzungsmöglichkeiten. Und wenn es dazu auch noch zu einem Folgeschaden kommt durch das Stauwasser, bist Du ja sogar in der Pflicht diesen Schaden / Mangel anzuzeigen.