Kein Fachabitur nach Krankenpfleger Ausbildung?
Hallo,
ich wohne in Hessen und habe dort ein allgemeines weiterführendes Gymnasium besucht. Dort wollte ich mein Abitur machen, bin jedoch durch die mündlichen Prüfungen gefallen. Nun wollte ich das Jahr nicht wiederholen aber mein Fachabitur erwerben. Mir wurde gesagt dazu muss ich irgendwo ein einjähriges Praktikum, ein FSJ oder eine Ausbildung absolvieren, damit ich dieses erwerbe. Ich habe mich nun für eine Ausbildung als Gesundheits und Krankenpfleger entschieden, da ich sowieso etwas in diese Richtung machen möchte später. Heute hatte ich ein Bewerbungsgespräch und die Dame die mir Fragen gestellt hat, meinte man könne das Fachabitur bei solchen Pflegeberufen nicht erreichen und meine 2 Jahre auf der weiterführenden Schule würden so verfallen.
Nun will ich wissen, ob das stimmt, da mir das bis jetzt noch niemand gesagt hat obwohl ich schon ein anderes Bewerbungsgespräch hatte. Bei der Agentur für Arbeit war ich auch und die Dame dort hat mir auch erklärt dass man ganz normal die Fachhochschulreife bekommt wenn man 2 Jahre zur Schule ging und dann eine Ausbildung in dem Bereich anfängt und mindestens ein Jahr durchzieht.
2 Antworten
Grundsätzlich ist es richtig so:
- Bei Abbruch der Oberstufe des Gymnasiums ein Jahr vor dem Abschluss mit bestimmten Mindestleistungen (oder wie bei dir: Bei Nicht-Bestehen der Prüfungen) hat man den schulischen Teil der Fachhochschulreife erreicht.
- Für die "volle" Fachhochschulreife benötigt man ein einjähriges Praktikum, ein FSJ/FÖK/Bufdi oder eine anerkannte, mindestens zweijährirge Ausbildung.
Das heißt: Wenn du die Ausbildung zur Krankenschwester absolvierst, hast du auf jeden Fall die Fachhochschulreife erreicht. Vermutlich hat die Dame beim Vorstellungsgespräch schlicht keine Ahnung gehabt.
Du musst dir das Zeugnis Fachhochschulreife dann aber (meist) noch von der Schule, an der du den schulischen Teil erlangt hast oder einer anderen offiziellen Stelle ausstellen lassen.
Dieser Punkt:
und dann eine Ausbildung in dem Bereich anfängt und mindestens ein Jahr durchzieht.
wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Einige Bundesländer erkennen auch eine abgebrochene Ausbildung in Teilen oder ganz an, andere nicht. Wie es aktuell in Hessen ist, weiß ich nicht auswendig, müsste man nachlesen.
Sicher ist aber: Hast du die Ausbildung abgeschlossen, dann hast du auch die Fachhochschulreife.
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Nachtrag: Hier sind die entsprechenden Regelungen - da hast du das auch nochmal schwarz auf weiß: Natürlich gilt die Ausbildung als praktischer Teil!
Durch die Ausbildung an sich erwirbt man kein Fachabitur. Ich kenne die genauen Bestimmungen jetzt nicht, aber es gibt die Möglichkeit ab einem gewissen Grad den man am Gymnasium erreicht hat durch ein einjähriges Praktikum oder Ausbildung tatsächlich das Fachabitur zu erreichen. Aber nur in dieser Kombination. Meines Wissens muss man die praktische Ausbildung vorher anmelden damit es hinterher anerkannt werden kann. Ich weiß aber nicht genau wo, aber das kann dir sicherlich die Schule genauer sagen.