Kawasaki Ninja ZX-6R 2010 kann nicht von 25kw auf 35kw gedrosselt werden?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn keine Drossel auf 35 kW verfügbar ist kannst du die Kawa nicht passend zum A beschränkt entdrosseln (bzw. "umdrosseln").

Was du brauchst wäre eine Drossel, welche dann vom Straßenverkehrsamt abgenommen wird. 

Warst du mit der Maschine direkt bei einer Kawa-Vertragswerkstatt oder bei einer freien Werkstatt?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.
Domi277 
Fragesteller
 12.12.2017, 17:34

Ich war bei einer freien Werkstatt.

Eine 25kw Drossel ist schon verbaut und vom Strassenverkehrsamt angenommen. Ist auch im Fahrzeugausweis enthalten.

Und ja genau das ist es. Ich brauche eine Drossel die angenommen wird. Jedoch ist mein Motorrad ein Euro 3 Motorrad, somit käme eine prüfig sehr teuer, da die Abgaswerte und alles andere Zeug geprüft werden müsste. Das würde sich nicht lohnen für diese 2 Jahre.

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Gaskutscher  12.12.2017, 17:55
@Domi277

Die Drossel (in .de erhältlich) beinhaltet Drosselblenden. Das müsste auch beim Kit auf 25 kW so gewesen sein.

Das Abgasverhalten wird also nicht verändert bzw. dies ist dann dem in .de gültigen Gutachten zufolge ersichtlich.

http://www.moto-act.de/umbau-und-style/48ps-drossel-35kw/kawasaki/3984/drosselkit-35-kw-fuer-kawasaki-zx6r-zx600f.html

Klopf mal beim Straßenverkehrsamt an und frag ob du damit deine Maschine auf 35 kW "umdrosseln" lassen kannst.

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Domi277 
Fragesteller
 12.12.2017, 18:28
@Gaskutscher

Ok vielen Dank.

Ich werde mal vorbeischauen. 

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rampe6  12.12.2017, 19:15
@Domi277

Der Drosselsatz von alphatechnik hat komplette Papiere - reichen die in der Schweiz nicht?

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Gaskutscher  12.12.2017, 22:56
@rampe6

Die Schweiz ist weder Deutschland noch EU.

Selbst in Österreich (immerhin EU) werden nicht alle für den deutschen Markt bestimme Gutachten 1:1 übernommen.

Nationales Recht vs. nationales Recht (Zulassung bzw. Zustand vom Fahrzeug)

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Der Grund wird sein, dass Zulassungen und Eintragungen kosten.

Und da es im EU-Bereich führerscheintechnisch nicht erlaubt ist, ein so starkes Bike auf genau 35kw zu drosseln, hat man sich das halt den extra Aufwand (NUR für die Schweiz) gespart.
Da wird es wohl noch mehr Fälle geben.

Wenn es technisch möglich ist, kann man das durchführen lassen, und eine Einzelabnahme machen lassen. Das wird aber recht teuer sein, da es eine Prüfstandmessung benötigt.

Woher ich das weiß:Hobby – Seit 2001 Touren, Rennsport und DIY Kundendienste
Domi277 
Fragesteller
 12.12.2017, 12:33

Danke schonmal für deine Antwort.

Es ist so, dass die neuere Version der ZX-6R(ab Baujahr 2014 glaube ich) auf 35kw gedrosselt werden können, da sie diesen Prüfstand bei der ASTRA haben. Jedoch die älteren Versionen nochmal geprüft werden müssen. Aber wieso sollte man die nochmal prüfen? Meine hat ja sogar weniger Leistung als die neue ZX-6R 2017 (1PS mehr) somit mäche es doch keinen Sinn oder doch? Naja. Auf jedenfall lass ich sie halt auf 25Kw und fahre meine 2 Jahre so ab. Danach bin ich ja sowiso erlöst und kann dan offen fahren.

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BackupBone  12.12.2017, 14:36
@Domi277

Na die müssen schauen ob die 35kW Drossel bei dem alten Modell auch 35kW ergibt. Damals wurde ja die 25KW Version getestet.

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Kann problemlos gedrosselt werden - technisch, das Kit kostet 109,-- Euro

aber, du darfst deshalb trotzdem nicht damit fahren, weil 128 PS/ 94 kW Ausgangsleistung... und somit nicht für deinen Führerschein geeignet

Domi277 
Fragesteller
 12.12.2017, 07:24

Naja doch. In der Schweiz ist das zurzeit noch nicht so geregelt soweit ich weiss.

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fuji415  12.12.2017, 13:29
@Domi277

Nein in der Schweiz gilt das schon viel länger als Hier !


Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. 
Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen.  


Der deutsche Gesetzgeber hatte bei der Umsetzung der Richtlinie bewusst auf diese Einschränkung verzichtet.


Wichtiger Hinweis für das Ausland   Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. 

Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Und dies sind Haftstrafen keine kleinen  Bussgelder .
Dies wiederum hat neben der Strafe auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen.



 



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Domi277 
Fragesteller
 12.12.2017, 15:16
@fuji415

Die Schweiz ist nicht Teil der EU somit hat sie diesen Gesetzesartikel nicht Wortgetreu umgesetzt, sondern nur das Modell von 25kw auf 35kw geändert.

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Gaskutscher  12.12.2017, 17:13
@fuji415 @Fuji
Du schreibst - mal wieder - Bullshit²

Im Gegensatz zu dir Niederländer habe ich in der Schweiz immerhin eine Kategorie erworben und mich nicht nur deshalb mit dem Ablauf befasst.

In der Schweiz gab es noch nie eine Einschränkung  bezüglich der ungedrosselten Leistung.

Weder früher noch nach der letzten Änderung zum 01.04.2016.

Es gibt nicht mal die Kategorie A2 in der Schweiz!
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Nein das Ding darf man auch mit der 35 KW Drossel nur mit Füherschein  der Klasse A fahren nicht mehr mit A2 weil das Ding in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweist ,94,1 KW.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kawasaki_Ninja_ZX-6_RNach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. 

Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW für die Klasse A2 darstellen.  

Gegen Deutschland wurde daher wegen des Klassenumfangs ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Und das war das letzte Land wo es jetzt so gilt .

Hierauf reagiert die 11. Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnisverordnung mit einer entsprechenden Anpassung des Gesetzes an den Wortlaut der Richtlinie. 

Wichtiger Hinweis für das Ausland und Schweiz ist Ausland !!!!

  

Vom Führen dieser Krafträder im Ausland ist bereits jetzt abzuraten, da viele europäische Staaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben dazu zählt auch die Schweiz.. 

Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen bereits jetzt Strafen wegen

Fahrens ohne Fahrerlaubnis

. Da stehen Haftstrafen drauf .Auch in der Schweiz .

Dies wiederum hat neben der Strafe auch gravierende versicherungsrechtliche Folgen.

https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/motorrad/bigbikes/

Domi277 
Fragesteller
 12.12.2017, 16:39

Es ist ein Verhältnis von 0,20kw/kg vorgeschrieben, das man nicht überschreiten darf. Wenn man jetzt die gedrosselten kw also 25kw nimmt diese durch das Leergewicht teilt (266kg) erhält man ein Verhältnis von 0,0939... kw/kg. Also niemals die 0,2 kw/kg.

Selbst bei 35kw wäre es nur ein Verhältnis von 0,1315...kw/kg.

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Gaskutscher  12.12.2017, 17:09
SCHHHHHHHHHHHHHWEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEEIIIIIZ!
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Gaskutscher  12.12.2017, 17:52
@Domi277

Hatten wir erst vor wenigen Stunden. Fuji schreibt irgendwas rein und macht sich nicht mal die Mühe nach dem Land zu schauen.

Wenn man ihn dann darauf hinweist schreibt er noch mehr Mist (siehe unten).

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