Kaufpreis mindern bei erfolgter Nacherfüllung?
Hallo ihr lieben,
wir haben Anfang 02/22 ein Sofa gekauft dieses wurde 04/22 geliefert.
Nach einem Monat haben wir festgestellt, dass die bezahlte Montage fehlerhaft durchgeführt wurde und ein Bein fehlt und das Sofa dadurch unstabil ist und wir es nicht nutzen können.
Wir haben den Mangel mitgeteilt und zwei Wochen später kam jemand und hat das fehlende Bein befestigt. Nach drei Tagen ist auch dieses Bein weg gebrochen und das Sofa ist beschädigt.
Wir haben den Mangel erneut mitgeteilt mit Aufforderung zur Nachlieferung eines mangelfreien Artikels und zwei Wochen später kam eine Antwort, dass die email angekommen ist und bearbeitet wird.
Jetzt sind schon 3 Wochen vergangen.
Jetzt wurde uns mitgeteilt, dass eine Neues Sofa bestellt wurde dieses kommt aber 8 Wochen später.
Das jetzige Sofa ist nicht nutzbar und jetzt sollen wir 8 Wochen warten.
- Kann ich eine Minderung vom Kaufpreis als Entschädigung verlangen?
- Muss ich die 8 Wochen einfach so hinnehmen?
- Das Möbelhaus bietet für die lange Wartezeit 100€ an muss ich den Vorschlag zustimmen?
- Ich habe die Rückerstattung der Montagekosten gefordert da die Montage zwei mal nicht Ordnungsgemäß durchgeführt wurde, darauf wurde nicht eingegangen.
Wir können das Sofa seit Beginn an nicht voll umfänglich nutzen und jetzt seit einem Monat wieder nicht da es instabil ist.
ich bitte um Hilfe
liebe Grüße
Jessica
2 Antworten
Wie teuer war das Sofa?
Bei einem hohen Preis würde ich ggf. zur Verbraucherberatung oder bei einer vorhandenen Rechtschutzversicherung einmal mit denen sprechen, ob sie ggf. die RA-Kosten übernehmen und dann von diesem RA ein Schreiben an den Möbelhändler aufsetzen lasse. Darin wird der Mangel sowie der Folgemangel und das nicht zur vollständigen Nutzung bereitstehende Sofa aufgeführt. Für den "Nutzungsausfall" kann dann ein Nachlass verlangt werden, der wird allerdings nicht sehr viel höher sein als diese 100,- Euro, und was allerdings in jedem Fall, ob nun mit oder ohne Rechtsanwalt/Verbraucherzentrale, passieren muss, ist eine schriftliche (Einschreiben) Fristsetzung, bis wann das Sofa wieder in einwandfreien zustand sein muss (14 Tage ab Empfang des Einschreibens, ansonsten Wandlung des Kaufvertrages, Kosten für Verdienstausfall Urlaubstage usw. Ohne Fristsetzung wird alles schwierig, denn dann haben die Zeit ohne Ende. Wie teuer war denn nun das Sofa?
du mußt die 100,- nicht nehmen!
Selbst wenn er den Schaden zu vertreten hat und ich jetzt 3 Monate das Sofa nicht nutzen kann?
Das ist mir bewusst ,aber kann ich rechtlich mehr verlangen?