Kauf abbrechen ebay mit Einbehaltenes Geld?
Hallo,
Ich bin neu auf ebay und habe vor kurzem einen Artikel auf ebay eingestellt, der einpaar Tage danach verkauft wurde. Ich habe es aber komplett vergessen (weil es schon lange her ist) und kann den Artikel jetzt doch nicht mehr verkaufen, weil ich es bereits auf ebay kleinanzeigen verkauft habe. Deshalb möchte ich jetzt den Kauf abbrechen, aber ich weiß nicht, ob ich die Schulden mit dem Geld, dass der Käufer bezahlt hat, begleichen kann. Also wenn ich auf Zahlungen gehe, steht da Einbehaltenes Geld: (nicht „verfügbare Auszahlungen“) 11.21€. Ich muss aber 11.56€ zahlen (weiß auch nicht warum ich 25 Cent mehr zahlen muss als ich bekommen habe) und ich wollte wissen, ob ich, wenn ich ein Bankkonto oder eine Kreditkarte hinzufüge, nur 25 Cent von dem Bankkonto / Kreditkarte weggenommen wird. Also mit den 11.21€ einbehaltenes Geld wird der Rest bezahlt
2 Antworten
Deshalb möchte ich jetzt den Kauf abbrechen, aber ich weiß nicht, ob ich die Schulden mit dem Geld, dass der Käufer bezahlt hat, begleichen kann.
Tatsächlich musst du jetzt liefern.
Machst du das nicht, kann der Käufer eine Zivilklage von dir einfordern.
Aber er wird wohl einen Fall eröffnen und den wirst du wohl verlieren. Dann musst du nicht nur deine 11 € zurückzahlen, sondern sogar noch eine Strafgebühr von 19,02 € oben drauf !
Und bezahlt werden muss ganz oder gar nicht, keine "Stückelzahlungen".
Aber da du Minderjährig bist, hast du gleich gegen mehre AGBs verstoßen. Glückwunsch dazu.
Weil das nur geht, wenn noch kein Käufer oder Bieter auf der Auktion war. Sobald eines von beiden vorhanden ist, besteht ein Kaufvertrag. Dieser ist rechtlich bindend.
eBay kann sich nicht über Gesetze hinwegsetzen.
...und kann den Artikel jetzt doch nicht mehr verkaufen, weil ich es bereits auf ebay kleinanzeigen verkauft habe.
Das solltest Du mal bei mir versuchen, hier ist nämlich ein rechtsgültiger Kaufvertrag nach dem BGB zustande gekommen, und den würde ich auch durchsetzen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
http://resolutioncenter.ebay.de/
Und ich bekäme meinen Artikel zum Ersteigerungspreis, sei Dir sicher.
aber wenn man ja dazu verpflichtet ist, zu liefern, warum hat ebay dann eine Option, dass man den Kauf abbrechen (und als einer der Gründe auch „Artikel nicht mehr vorrätig oder beschädigt“) kann und das Geld einfach zurückzahlen kann?
Weil es aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu verantworten hat - und den Du dem Käufer gegenüber nachweisen müsstest - möglich sein muss, einen Verkauf abzubrechen; dann muss man eben für entsprechenden Ersatz sorgen oder Schadenersatz leisten.
Aber ein anderweitiger Verkauf über eBay Kleinanzeigen ist kein Grund, einen Verkauf abzubrechen; da hättest Du keine Chance, wenn ein Käufer den Artikel einklagt.
Ok, aber wenn man ja dazu verpflichtet ist, zu liefern, warum hat ebay dann eine Option, dass man den Kauf abbrechen (und als einer der Gründe auch „Artikel nicht mehr vorrätig oder beschädigt“) kann und das Geld einfach zurückzahlen kann?