Katzenbabys verkaufen käuferin springt 1 tag vor kauf ab?

1 Antwort

Ob du Anzahlung behalten darfst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So müsste z.B. bekannt sein, wie hoch der eigentliche vereinbarte Kaufpreis war um zu wissen, ob mit der Anzahlung nur ein geringer Teil, die Hälfte oder ob schon fast der gesamte Kaufpreis mit der Anzahlung geleitstet wurde, ob der Kaufvertrag mit der Anzahlung schon mündlich zustande gekommen ist (ein Schriftstück ist für die Wirksamkeit keine Voraussetzung dient jedoch der Beweisbarkeit) oder ob nur eine reine Reservierung vereinbart wurde mit der Option der Absage des Interessenten (was die Interessentin immer Streitfall allerdings beweisen können müsste).

Sofern ein Kaufvertag bereits zustande gekommen war, und kein vertragliches Rücktrittsrecht der Käufers vereinbart wurde, hättest du theoretisch einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages, sprich auf Abnahme des Katers und Zahlung des restlichen Kaufpreises.

Wenn das für dich nicht in Frage kommt, oder wenn du den Rücktritt des Käufers bereits angenommen/bestätigt hast, ist zu prüfen, ob du z.B. wenn du die Kitten nun zu einem geringeren Kaufpreis verkaufen kannst, also einen finanziellen Schaden erlitten hast, den der erste Interessent dir ersetzen müsste, so dass du die Anzahlung einbehalten könntest.

Wenn es allgemein um eine größere Summe geht, solltest du dich aber dann doch lieber an einen Anwalt für "Tierrecht" wenden.