Kassendifferenz-zu wenig abends beibabrechnung?
Ich hatte gestern das erste mal zu wenig in der Kasse. Kann der Arbeitgeber verlangen das ich das Geld aus der eigenen Tasche zahle oder nicht? Ich habe keine Mankovereinbarung und arbeite auch nicht als einzige an dieser Kassen.
1 Antwort
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/arbeitsrecht/kassendifferenz
Eine Haftung des Arbeitnehmers für eine Kassendifferenz ist aber nur gegeben, wenn ihm der Arbeitgeber zumindest mittlere Fahrlässigkeit nachweisen kann. Dieses ist im Einzelfall meist schwierig, so dass eine einfache Verrechnung mit dem Arbeitslohn im Regelfall nicht möglich ist. Ist im Arbeitsvertrag keine anderweitige Regelung fällt mithin die Einforderung des Differenzbetrages dem ...
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