Kann Opa die Versicherung für den Enkel einfach einbehalten?
Hallo,
meine Eltern haben bei der Geburt der Kinder eine Versicherung abgeschlossen, die die Enkelkinder mit dem 18. Lebensjahr erhalten sollen. Meine Mutter ist vor 5 Jahren gestorben und seither zahlt nein Vater die Beträge ein. Jetzt habe ich mich mit ihm verkracht ( due Kinder melden sich trotzdem bei ihm) und nun will er das Geld behalten. Ist das so einfach?
8 Antworten
Ja er kann das Geld behalten, es ist seine Versicherung. Er kann auch jederzeit die Bezieher des Geldes ändern. Ähnlich verhält es sich mit Sparbüchern, selbst wenn ein Sparbuch auf den Namen des Kindes angelegt wird, können die jenigen die das Sparbuch besitzen Geld abheben, solange das Kind noch keine 18 Jahre alt ist. Bzw. mittlerweile läuft das elektronisch es gibt keine physischen Sparbücher mehr.
Eines gilt im Leben, verlässt man sich auf versprochene Gelder oder eine versprochene Erbschaft, ist man verlassen. Man sollte niemals darauf zählen dass man etwas bekommt. Denn versprochen ist sowas schnell und gebrochen ebenso schnell.
Kann ich nachvollziehen. Ich machte die Erfahrung nur etwas früher im Leben und in meinem Fall kostete sie mich auch noch etwas.
Ich gab meinem Vater Geld um eine Eigentumswohnung zu kaufen und zu sanieren. Denn, sie würde ja eines Tages mir gehören hieß es. Als sie fertig saniert war verkaufte er sie mit 150.000€ Gewinn, und ich sah von meinen investierten 40.000€ nichts mehr. Inklusive 10 Monate die ich mit der Sanierung gebraucht hatte, das war auch für nichts. Den eigenen Eltern vertraut man nunmal idR.
Dankeschön. Ich bin trotzdem enttäuscht. Das Leben hält immer Überraschungen parat.
Ich habe früher meinen Kunden geraten, solche Versicherungen auf ihren eigenen Namen abzuschließen. So haben sie selbst es in der Hand, ob sie auch 18 oder 25 Jahre später das Geld noch an dieses "Kind" heraus geben wollen.
Wenn der Opa der Versicherungsnehmer ist, ist er alleine "gestaltungsberechtigt". Er bestimmt also auch an wen die Summe zu zahlen ist.
klar, es ist seine versicherung und mit der kann er tun und lassen was er will.
Falls kein unwiderrufliches Bezugsrecht zu Gunsten der Kinder im Vertrag vereinbart wurde, ist es in der Tat so einfach. Es ist ja sein Geld das er in seine Versicherung eingezahlt hat, damit kann er machen was er will.
Ja, das ist so einfach. Deine Eltern bzw. dein Vater ist der Versicherungsnehmer, auch wenn die Versicherung "eigentlich" für die Enkelkinder gedacht war. Demzufolge kann er mit dem Geld, was dort letztendlich ausgezahlt wird, verfahren, wie er will.