Kann mir jemand dieses Supermarkt-Hinweisschild erklären?

1 Antwort

Mit „Alkohol“ ist hier wohl dann harter Alkohol wie Vodka sowie Gebranntes gemeint.

Leichterer Alkohol ist nach wie vor ab 16 bzw. in Begleitung eines Elternteils ab 14. Steht alles in §9 JuSchG drin.