Kann mich ein Dieb auf Schmerzensgeld verklagen?
Hallo nur mal eine rein theoretische Frage. Wenn ich in meinem Rucksack eine gestellte Mausefalle deponiere und ein Taschendieb will mir rein greifen und verletzt sich an der Mausefalle bekomme ich dann eine Anzeige wegen Körperverletzung oder ist dann der Dieb selbst schuld?
3 Antworten
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Da wirst auf nen Juristen warten müssen als Laie würde ich aber sagen nein er hält sich ja unbefugt mit seiner Hand in deinem Besitz auf und will dir zu mindestens materiellen Schaden zufügen, das sollte reichen um Notwehr geltend zu machen und diese darf ja auch präventiv genutzt werden
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das wäre eine strafbewehrte Körperverletzung - obwohl er da nicht hätte reingreifen dürfen; durchs reingreifen entsteht noch lange kein Diebstahl, höchstens der Versuch ;)
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durchs reingreifen entsteht noch lange kein Diebstahl, höchstens der Versuch ;)
Und das stellt keine Notwehrlage dar?
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Ich mußte vor 3J. die Nagelleiste von der Gartenpforte und den Stacheldraht aus der Hecke entfernen ( rechtliche Gründe ) , hab jetzt Haizähne und Eßdraht ( Natodraht ) !
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da ist er selber schuld. Du kannst sagen, du hast den Verdacht, dass Mäuse in den Rucksack krabbeln und darum hast du sie aufgestellt. Hättest ja nicht rechnen können, dass dir ein Vollpfosten reingreift.